Rheinische Post: Länder-Verhandlungsführer Bullerjahn kritisiert Tarifforderungen der Gewerkschaften
ID: 805358
im öffentlichen Dienst zwischen Ländern und Gewerkschaften hat der
Verhandlungsführer der Länder, Sachsen-Anhalts Finanzminister Jens
Bullerjahn (SPD), die Gewerkschaften kritisiert. "6,5 Prozent mehr in
einem Jahr in der aktuellen Lage? Das ist völlig überzogen und
unrealistisch", sagte Bullerjahn der in Düsseldorf erscheinenden
"Rheinischen Post" (Mittwochausgabe). Für die Länder gelte, dass der
Abbau der Verschuldung Priorität vor hohen Lohnzuwächsen bei den
Beschäftigten im öffentlichen Dienst habe, so der SPD-Minister.
Bullerjahn verwies auf die angespannte Finanzlage seines Landes. "Wir
haben es in Sachsen-Anhalt geschafft, durch Steuermehreinnahmen und
schmerzhaften Personalabbau erstmals seit 20 Jahren in die
Schuldentilgung einzusteigen. Wir können uns nicht durch übertriebene
Lohnabschlüsse diese Anstrengungen wieder kaputt machen lassen." Die
Schuldenbremse zwinge alle Bundesländer zu einem maßvollen Abschluss.
Den vom Bund und den Kommunen vor einem Jahr mit den Gewerkschaften
ausgehandelten Tarifvertrag mit einem Lohnplus von 6,3 Prozent in
zwei Jahren, bezeichnete Bullerjahn allerdings als
"Orientierungsgröße". Am Ende müsse man zu einem "vernünftigen und
finanzierbaren Ergebnis" kommen.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.01.2013 - 00:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 805358
Anzahl Zeichen: 1537
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Düsseldorf
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 196 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rheinische Post: Länder-Verhandlungsführer Bullerjahn kritisiert Tarifforderungen der Gewerkschaften"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).