BPI: Meldeverpflichtungen beheben kein Problem
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Lieferengpässen durch den pharmazeutischen Unternehmer an die
Apotheker beseitigt keinen einzigen Lieferengpass, sondern führt nur
zu einem weiteren Anstieg der Meldeverpflichtungen. Es ist nach
Auffassung des BPI durchaus nachvollziehbar, dass Apotheker
schnellstmöglich Informationen über absehbare Lieferengpässe
benötigen, da sie im direkten Kontakt mit den Patientinnen und
Patienten stehen. "Doch wir müssen zum jetzigen Zeitpunkt schon an
die Bundesoberbehörden melden und zudem bauen wir gerade in Europa
eine zusätzliche Datenbank auf, die dann auch den Apothekern als
Informationsquelle offen steht. Bevor wir weitere Meldepflichten
einführen, sollten wir schauen, ob die bestehenden Datenbanken nicht
ausreichend sind. Zudem müsste genau definiert werden, was denn
tatsächlich als Lieferengpass zu bewerten ist und wann eine Meldung
dem Apotheker in seiner täglichen Arbeit hilft", erklärt Dr. Norbert
Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BPI.
Die derzeit in Rede stehenden Lieferengpässe betreffen
Krankenhausapotheken. Im ambulanten Bereich sind Probleme bis dato
nur da aufgetreten, wo aufgrund von Rabattverträgen einzelne
Hersteller nicht liefern können. Apotheker hatten als allererste mit
genau solchen Lieferschwierigkeiten zu kämpfen, als einzelne
ausländische Anbieter ihre Rabattvertragsverpflichtungen nicht
erfüllen konnten. "Krankenkassen müssen bei ihren Rabattverträgen
endlich auch die Versorgungssicherheit einplanen. Es ist unbedingt
notwendig, hier nicht nur den Blick auf maximale Einsparungen,
sondern auch auf ein breiter angelegtes Anbieterportfolio und somit
beständige Lieferfähigkeit zu legen", so Gerbsch weiter.
Pressekontakt:
Joachim Odenbach
Tel. 030/27909-131
jodenbach@bpi.de
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Datum: 30.01.2013 - 12:26 Uhr
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