Heilbronner Fall beweist: DNA ist kein 100-Prozent-Beweis
ID: 80617
Heilbronner Fall beweist: DNA ist kein 100-Prozent-Beweis
Der Fall des "Heilbronner Phantom" beweist, dass eine DNA-Spur am Tatort kein 100-Prozent-Beweis fuer die Taeterschaft einer Person ist. Zwar hat die Analyse eine hohe Wahrscheinlichkeit, sie beweist aber nicht, wie denn diese Spur an den Tatort gelangt ist.
Mit groesster Skepsis ist daher dem Vorschlag des Bundesrates zu begegnen, dass ein vor Gericht Freigesprochener sich erneut einem Prozess stellen muss, wenn neue kriminaltechnische Untersuchungsmethoden - wie etwa die DNA-Analyse - Hinweise geben, dass der Beschuldigte doch der Taeter war. Die Sachverstaendigen, die zu dieser Reform des strafrechtlichen Wiederaufnahmerechts erst kuerzlich angehoert worden waren, hatten den Vorschlag ueberwiegend negativ bewertet.
Im Heilbronner Fall ist seit Jahren ist nach einer unbekannten Frau gefahndet worden, deren DNA an 40 Tatorten gefunden wurde.
Unter anderem soll sie im April 2007 in Heilbronn eine Polizistin erschossen haben. Jetzt hat es den Anschein, dass verunreinigte Wattestaebchen die kriminalistische Suche ueber lange Jahre in die Irre leiteten.
© 2009 SPD-Bundestagsfraktion - Internet: http://www.spdfraktion.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 27.03.2009 - 14:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 80617
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 436 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Heilbronner Fall beweist: DNA ist kein 100-Prozent-Beweis"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
SPD-Bundestagsfraktion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).