Sichere Handynutzung und transparente Preise für Telefondienste

Sichere Handynutzung und transparente Preise für Telefondienste

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Sichere Handynutzung und transparente Preise für Telefondienste



(pressrelations) - Zur Verabschiedung des Ersten Gesetzes zur Aenderung des Telekommunikationsgesetzes erklaert der stellvertretende wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin
Doermann:

Im Bereich der Telekommunikation haben wir es mit einem besonders dynamischen Markt zu tun. Neue technische Moeglichkeiten bringen immer wieder neue Geschaeftsmodelle hervor. Das ist erfreulich, fordert aber zugleich, unerwuenschte Entwicklungen im Markt zu verbessern und die Rechte der Telefonkunden zu staerken. Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes ist es der Grossen Koalition gelungen, die Verbraucherinteressen so zu staerken, dass zugleich auch fuer die Unternehmen ein zusaetzlicher Nutzen entsteht. Dies wird durch mehr Transparenz, attraktive Dienste oder eine groessere Rechtsicherheit erreicht.

Beim Verbraucherschutz fuehren die neuen Regelungen zu mehr Kostenkontrolle und Preistransparenz. Ein gutes Beispiel hierbei sind die 0180er-Rufnummern, die im Gesetz kuenftig als "Service-Dienste" benannt werden. Bislang gab es schon eine Preishoechstgrenze fuer Anrufer aus dem Festnetz. Neu eingefuehrt haben wir nun auch eine Preishoechstgrenze fuer Anrufe aus dem Mobilfunknetz, und zwar in Hoehe von 42 Cent pro Minute beziehungsweise 60 Cent pro Anruf. Zugleich muss der Hoechstpreis fuer einen Anruf aus den Mobilfunknetzen kuenftig angegeben werden. Heutige Marktpreise gehen bis 87 Cent pro Minute. Dies schafft klare Verhaeltnisse fuer diejenigen Nutzer, die einen solchen Dienst per Handy in Anspruch nehmen wollen.
Zugleich bleibt den Unternehmen Spielraum fuer Preiswettbewerb.
Denn wir wollen, dass die Mobilfunkunternehmen auch in Zukunft im gesetzten Rahmen mit unterschiedlichen Preisen in den Wettbewerb gehen koennen und zugleich Investitionsanreize nicht unnoetig bremsen.

Bei Diensten, die eine Handyortung vorsehen, wollen wir Missbrauchsgefahren ausschliessen. Es gibt heute verschiedene Dienste, bei denen die Standortdaten eines Handys an Dritte gesendet werden. Zukuenftig bedarf es einer schriftlichen und ausdruecklichen Einwilligung des Teilnehmers, also des Inhabers der Telefonnummer. Zudem muss der Diensteanbieter den Nutzer nach fuenfmaliger Verwendung des Ortungsdienstes informieren, so dass eine Kontrolle ermoeglicht und ein Missbrauch ausgeschlossen wird.



Daneben galt es, die Interessen der Menschen mit Behinderung bei der Planung und Erbringung von Telekommunikationsdiensten noch staerker zu beruecksichtigen. Deshalb haben wir den Dienst fuer gehoerlose und hoergeschaedigte Menschen umfassend geregelt, so dass diese die bereit gestellten Vermittlungsdienste der Anbieter zu einem erschwinglichen Preis benutzen koennen.


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Datum: 27.03.2009 - 15:11 Uhr
Sprache: Deutsch
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