Möglicherweise Insolvenzen bei FHH Fonds
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Auch vor den FHH Schiffsfonds des Fondshaus Hamburg macht die internationale Schifffahrtskrise offenbar nicht Halt: Anfang des Jahres kam es hier wohl zu Insolvenzen.
GRP Rainer LLP(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen dazu aus: Auf die Anleger der Schifffonds FHH Fonds Nr. 16 MS Andalusia MS Anglia, FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania und FHH Fonds Nr. 19 MS Asturia MS Alicantia wartete offenbar Mitte Januar eine böse Überraschung. Am 15.01.2013 sollen die Schiffsbeteiligungen Insolvenz angemeldet haben. Bisher sind diese Meldungen noch nicht bestätigt.
Dies wären jedoch nicht die ersten FHH Fonds, die dieses Schicksal ereilen würde: Bereits am 06.11.2012 soll auch der FHH Fonds Nr. 31 MS Caria Insolvenz angemeldet haben. Ebenso sollen der FHH Fonds Nr. 29 MS Tampa Bay MS Turtle Bay, der FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania und der FHH Fonds Nr. 27 MS Silver Bay MS Sunset Bay nicht um die Insolvenz herumgekommen sein. Weitere FHH Fonds befinden sich derzeit in einer schwierigen Lage, heißt es.
Die Schifffahrtskrise treibt somit einen Fonds nach dem anderen in den Ruin. Ihren Ursprung soll sie vor allem darin haben, dass in der Vergangenheit eine Überkapazität an Transportschiffen einer zu geringen Nachfrage am Markt gegenüberstand und dadurch die Charterraten immer weiter sanken. Daraufhin wurden die Hoffnungen zahlreicher Anleger enttäuscht.
Vielen Anlegern ist bei der Zeichnung eines Schiffsfonds nicht bewusst, dass es sich dabei nicht um eine völlig risikolose Anlage handelt. Möglicherweise werden die Anleger hier nämlich Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft und haften auch als solche. Im schlimmsten Fall kann es so zum Totalverlust des investierten Geldes kommen. Als Altersvorsorge ist eine Anlage in Schiffsfonds somit nur bedingt empfehlenswert.
Anleger betroffener Schiffsfonds sind jedoch nicht unbedingt schutzlos gestellt, sondern ihnen stehen im Fall einer Insolvenz oft auch Möglichkeiten außerhalb des Insolvenzverfahrens zu. Sind ihnen bei der Zeichnung die bestehenden Risiken verschwiegen worden, haben sie nämlich möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen das sie beratende Institut, z.B. ihre Bank. Als Anleger eines Schiffsfonds mit finanziellen Problemen sollten Sie sich daher an einen im Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der für Sie prüfen kann, ob und gegen wen Ihnen Ansprüche zustehen.
Aufgrund von Verjährungsfristen ist ein schnelles Handeln geboten.
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Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln
Datum: 05.02.2013 - 09:50 Uhr
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