Erste Sitzung des Bundeswahlausschusses zur Europawahl 2009 am 10. April 2009
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Erste Sitzung des Bundeswahlausschusses zur Europawahl 2009 am 10. April 2009
Falls erforderlich, entscheidet er auch über den Ausschluss der Verbindung von Listen für einzelne Bundesländer. Listen für einzelne Bundesländer desselben Wahlvorschlags-berechtigten (Partei oder sonstige politische Vereinigung) gelten als verbunden (das heißt für die Berechnung der Sitzverteilung werden die Stimmen für diese Listen zusammengezählt), wenn der Wahlvorschlagsberechtigte nicht form- und fristgerecht erklärt, dass eine oder mehrere beteiligte Listen von der Listenverbindung ausgeschlossen sein sollen.
Der Termin für die erste Sitzung des Bundeswahlausschusses ist gesetzlich vorgegeben. Gemäß § 14 Abs. 1 Europawahlgesetz entscheidet der Bundeswahlausschuss über die Zulassung der gemeinsamen Listen für alle Länder am 58. Tag vor der Wahl. Der Termin liegt daher in diesem Jahr auf dem Karfreitag. Eine Verlegung der gesetzlich vorgegebenen Termine und Fristen für die Europawahl ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Termin auf einen Sonntag oder gesetzlichen beziehungsweise staatlich geschützten Feiertag fällt (§ 4 Europawahlgesetz in Verbindung mit § 54 Abs. 1 Bundeswahlgesetz).
Der Bundeswahlausschuss besteht aus dem Bundeswahlleiter als Vorsitzendem und acht von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzende (§ 4 Europawahlgesetz in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Bundeswahlgesetz), für die jeweils ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin vorgesehen ist. Der Bundeswahlausschuss zur Europawahl 2009 setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Umfangreiche Informationen zur Europawahl 2009 bietet das Internet-Angebot des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de .
Weitere Auskünfte gibt:
Karina Schorn,
Telefon: 0611 75-2317,
Kontakt: www.destatis.de/kontakt
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Datum: 31.03.2009 - 11:21 Uhr
Sprache: Deutsch
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