Weser-Kurier: Kommentar zur Alkoholfahrt von Busemann
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Noch-Justizminister kann froh sein, dass ihm kein Fahrfehler
unterlaufen oder kein Unfall passiert ist. Dann nämlich hätte er sich
einer Straftat schuldig gemacht; personelle Konsequenzen wären
unausweichlich gewesen. Aber auch schon mit dem Makel einer bloßen
Ordnungswidrigkeit muss sich die Union fragen lassen, ob sie an ihrem
Kandidaten festhalten kann. Ein Landtagspräsident ist ein besonderes
Vorbild, er hat das höchste Amt im Land inne. Dies gilt umso mehr,
als dass Busemann als Justizminister strengere Promille-Grenzen
gefordert hat. Er verlangt damit von jedem normalen Autofahrer
Einsicht in die Gefährlichkeit einer Alkoholfahrt am Steuer. Eine
Einsicht, die er selbst sträflich vernachlässigt hat.
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Datum: 07.02.2013 - 20:59 Uhr
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