Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Viele Fortbildungskosten sind absetzbar
Die Anforderungen im Berufsalltag verändern sich rasant. Wer im Job am Ball bleiben will, muss sich konsequent weiterbilden. Fortbildungskosten sind darum in den meisten Fällen steuerlich absetzbar. Doch nicht nur fachspezifische Seminare werden als Fortbildung anerkannt, informiert jetzt die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
„Absetzbar sind nicht nur die reinen Teilnahmegebühren der Kurse, Seminare und Lehrgänge“, so Steinbach, „sondern auch Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, etwaige Übernachtungskosten, Lernmittel, Fachliteratur und sogar mögliche Druckkosten für eine Abschlussarbeit.“ Selbst die Aufwendungen für privat organisierte Lerngruppen – also Fahrt- und Übernachtungskosten – können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden.
Wer für 2013 eine Fortbildung plant, sollte von Anfang an daran denken, alle Belege zu sammeln, die mit der Fortbildung in Zusammenhang stehen, z.B. von Hotelübernachtungen, Bahntickets oder dem Kauf von Fachliteratur. Fahrten zu einem Lehrgang bzw. zu ergänzenden Veranstaltungen können wie eine Dienstreise mit 0,30 EUR je gefahrenem Kilometer abgerechnet werden, darum sollten hier die konkreten Termine und jeweils gefahrenen Kilometer notiert werden.
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Gudrun Steinbach (Vorstand)
Zuständig für die Pressearbeit der
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein
Riesstraße 17
80992 München
Telefon: (089) 27 81 31 13
Telefax: (09402) 50 35 23
E-Mail: g.steinbach(at)lohi.de
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Datum: 08.02.2013 - 11:52 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Finanzinformation
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