Stuttgarter Zeitung: Etappensieg / Kommentar zum Ja der französischen Nationalversammlung zur Homo-Ehe
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Lesben zwar im Amtsgericht eine eingetragene Lebensgemeinschaft
eingehen dürfen, nicht aber im Rathaus die Ehe. Genauso wenig
leuchtet ein, dass der gleichgeschlechtliche Partner eines Vaters
oder einer Mutter de facto eine Elternrolle einnimmt, von Rechts
wegen aber als Erzieher nicht existent ist. Gesellschaftlicher
Frieden wird in Frankreich freilich noch lange nicht einkehren. Die
heikelsten Fragen sind noch offen. Sollen Lesben die
Reproduktionsmedizin in Anspruch nehmen dürfen? Welche Rechte sollen
ein in vitro gezeugtes Kind und ein Samenspender haben? Das Gesetz
zur Homo-Ehe markiert nur den Anfang tiefgreifender
Auseinandersetzungen.
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Datum: 12.02.2013 - 19:50 Uhr
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