Steuerberaterprüfung: Bundesfinanzhof (BFH) erklärt Prüfungspraxis für rechtswidrig
ID: 813977
Steuerberaterprüfung erfolgreich: Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg
erstreitet Änderung der Prüfungspraxis der Steuerberaterkammern.
Der BFH hat mit Urteil vom 18.09.2012 (Az.: VII R 41/11) eine
Revision der Steuerberaterkammer Leipzig gegen ein erstinstanzliches
Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 31.05.2011 (Az.: 2 K
243/10) zurückgewiesen. Die angegriffene mündliche
Steuerberaterprüfung muss nun wiederholt werden.
Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg, der sich auf das
Prüfungsrecht spezialisiert hat, freut sich über den Erfolg für
seinen Mandanten. "Die Entscheidung hat wichtige Signalwirkung:
Sowohl das Finanzgericht als auch der Bundesfinanzhof sind unserer
Argumentation gefolgt. Die Gerichte haben der Steuerberaterkammer die
Grenzen ihrer Prüfungspraxis aufgezeigt."
An der mündlichen Prüfung und der anschließenden Beratung der
Prüfungskommission hatte ein "Hospitant" teilgenommen, der gar nicht
Prüfer war. Er sollte auf seine zukünftige Prüfertätigkeit
vorbereitet werden.
"Der Bundesfinanzhof ist unserer Argumentation gefolgt", führt
Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg aus: "Die Prüfungsordnung trennt
ausdrücklich zwischen dem Prüfungsgespräch und der Beratung. Bei der
Beratung ist die Anwesenheit Dritter, die keine Prüfer sind, nicht
zulässig."
Naumann zu Grünberg hat bereits zahlreiche Mandanten in
Prüfungsanfechtungen, auch in der Steuerberaterprüfung, vertreten.
"Prüfungen, auch mündliche Prüfungen, sind oftmals rechtswidrig, weil
Verfahrensvorschriften nicht beachtet werden, teilweise schon seit
Jahren." Er rät Prüflingen, baldmöglichst nach einer nicht
bestandenen Prüfung eine rechtliche Überprüfung zu erwägen, da sonst
Rechtsmittelfristen ablaufen können.
Pressekontakt:
Kostenfreie Info-Broschüren und weitere Informationen zu Chancen,
Kosten und Dauer eines prüfungsrechtlichen Verfahrens können auf der
Internet-Seite www.uni-recht.de angefordert werden.
Dennis Hillemann, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Naumann zu Grünberg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schwerpunktkanzlei für Hochschul, Prüfungs- und Berufsrecht
Innocentiastrasse 23
20144 Hamburg
Telefon (040) 413 087 50
Telefax (040) 413 08751
eMail: info@uni-recht.de
Internet www.uni-recht.de
Naumann zu Grünberg - Rechtsanwälte | Fachanwälte ist
Schwerpunktkanzlei für Hochschul-, Prüfungs- und Berufsrecht mit
Erfahrung in über 8.000 hochschulrechtlichen Verfahren, insbesondere
in Studienplatzklagen und Prüfungsanfechtungen.
Die Kanzlei vertritt Mandanten bundesweit aus allen Teilen
Deutschlands und dem Ausland.
Über Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg ist als bekannten
Hochschulrecht-Anwalt bereits in den ARD-Tagesthemen sowie in
Focus, Spiegel, Berliner Morgenpost, Kölner Express und zahlreichen
anderen Medien berichtet worden.
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Datum: 13.02.2013 - 08:00 Uhr
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