7.332 Asylerstanträge im Januar 2013
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7.332 Asylerstanträge im Januar 2013
Im Januar 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 7.332 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vormonat um 2.452 Personen (50,2 Prozent).
Im Vergleich zum Vorjahresmonat Januar 2012 stieg die Zahl der erstmaligen Asylbewerber um 2.768 Personen (60,6 Prozent).
655 Personen erhielten im Januar 2013 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (13,8 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 699 Personen (14,7 Prozent) sogenannten "subsidiären Schutz" (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 Aufenthaltsgesetz).
Die Zahlen im Einzelnen:
I. Aktueller Monat
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Januar 2013 7.332 Personen (Vormonat: 4.880 Personen) erstmals Asyl beantragt.
Damit ist die Zahl der erstmaligen Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 2.452 Personen (50,2 Prozent) und gegenüber dem Vorjahresmonat um 2.768 Personen (60,6 Prozent) gestiegen.
Hauptherkunftsländer im Januar 2013 waren:
Zum Vergleich
NovemberDezemberJanuar
1.Syrien9975881.060
2.Russische Föderation6426191.030
3.Afghanistan762554659
4.Iran594308521
5.Irak480322432
6.Serbien1306302424
7.Pakistan420223347
8.Kosovo335129220
9.Georgien167190200
10.Bosnien-Herzegowina653164190
Im Januar 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neben den 7.332 Erstanträgen zudem 854 Asylfolgeanträge gestellt (zum Vergleich: Im Januar 2012 waren es 4.564 Erst- und 810 Folgeanträge). Damit wurden im Januar 2013 insgesamt 8.186 Asylanträge gezählt, 2.812 mehr als im Januar 2012 (Steigerung um 52,3 Prozent). Hauptherkunftsländer bei den Folgeanträgen waren Serbien (319), Mazedonien (79), Bosnien-Herzegowina (54) und Syrien (46). Der Anteil der Asylfolgeanträge an allen Asylanträgen lag damit im Januar 2013 bei 10,4 Prozent.
Im Januar 2013 hat das Bundesamt über die Anträge von 4.741 Personen (Vormonat: 3.985) entschieden.
Insgesamt 655 Personen (13,8 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 47 Personen (1,0 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16 a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 608 Personen (12,8 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
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Datum: 18.02.2013 - 15:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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