Basket-Zertifikate: Wer Aktien tauscht, muss Kunden unbedingt informieren
ID: 818317
Kanzlei Bergdolt und Schubert erkämpft Schadensersatz für Derivate-Anleger. Das OLG München sieht im Austausch von Aktien einen „Eingriff in die Geschäftsgrundlage“ und konkretisiert Aufklärungspflicht bei Basket-Produkten.
Die bloße Schadenssumme ist nicht ungewöhnlich, die Entscheidungsgründe des Oberlandesgerichts sind es dafür umso mehr. Denn die Richter argumentierten ungewöhnlich deutlich und in mehrfacher Hinsicht zugunsten des Anlegers und damit gegen die Banken: „Das Oberlandesgericht wertet Basket-Zertifikate ganz klar als Wette auf Aktienkurse und konkretisiert die Aufklärungspflichten der Banken bei der Beratung zum Kauf solcher Produkte“, erklärt Kapitalanlagerechtlerin Daniela Bergdolt von der Kanzlei Bergdolt und Schubert, die den Anleger erfolgreich vor Gericht vertreten hatte.
In der Begründung des Gerichts heißt es wörtlich: „Der Austausch einer der Aktien, auf deren Kursverlauf gewettet wird, ist ein Eingriff in die Geschäftsgrundlage der Wette und daher in jedem Fall ein so wesentlicher Umstand, dass der Anleger darüber aufgeklärt werden muss.“ Doch das war in besagtem Fall nicht passiert. In dem Flyer, der blumig und großformatig über die sieben im Basket befindlichen Aktien informiert, findet sich kein Hinweis auf einen möglichen Austausch. Hinzu kommt: „Obwohl mein Mandant im Beratungsgespräch sehr deutlich gemacht hatte, dass er die einzelnen Aktien zunächst eingehend untersuchen wolle, wurde er im Beratungsgespräch nicht über die Austauschmöglichkeit aufgeklärt“, so Bergdolt.
Die verbraucherfreundliche Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts sollte auch anderen Mut machen: Anleger, die ein Zertifikat auf bestimmte Aktien genau wegen dieser Zusammensetzung gekauft und damit Verluste erwirtschaftet haben, sollten sich an einen spezialisierten Anwalt wenden.Unternehmensinformation / Kurzprofil:
PresseKontakt / Agentur:
Kanzlei Bergdolt und Schubert
Marco Cabras // newskontor GmbH // Tel.: 02102/30969-22
presse(at)ra-bergdolt.de
Datum: 19.02.2013 - 17:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 818317
Anzahl Zeichen: 2671
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Marco Cabras
Stadt:
München
Telefon: 492102309690
Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 19.02.2013
Diese Pressemitteilung wurde bisher 235 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Basket-Zertifikate: Wer Aktien tauscht, muss Kunden unbedingt informieren"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Newskontor GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).