Dem Kindeswohl entsprechend
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Dem Kindeswohl entsprechend
"Das Bundesverfassungsgericht hat mit diesem Urteil die Rechte von Kindern in homosexuellen Lebenspartnerschaften deutlich gestärkt. Es ist peinlich, dass die Bundesregierung mittels höchstrichterlicher Rechtsprechung immer wieder aufgefordert werden muss, lesbische und schwule Partnerschaften der Ehe gleichzustellen. Vorurteile und das Schielen auf den Altherrenstammtisch scheinen kurz vor Bundestagswahl von höherem Interesse als der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.
Statt weitere Entscheidungen zum Lebenspartnerschaftsgesetz abzuwarten, gäbe es einen einfachen und schnellen Weg: Die Öffnung der Ehe für alle. Was in Frankreich und bald in Großbritannien geltendes Recht ist, sollte auch in Deutschland möglich sein."
F.d.R. Beate Figgener
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Datum: 19.02.2013 - 18:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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