WAZ: Gleiche Rechte für die Homo-Ehe
- Kommentar von Birgitta Stauber-Klein
ID: 818378
gehen, die vom jüngsten Adoptionsurteil des Bundesverfassungsgerichts
betroffen sind. Und doch ist das Urteil wegweisend, denn erneut
zeigen die obersten Richter, dass an der Gleichstellung von Eheleuten
mit verpartnerten Schwulen und Lesben kein Weg vorbei geht. Noch
beschränkt sich das Adoptionsrecht auf leibliche Kinder des Partners
und nun auch die bereits adoptierten Kinder. Gemeinsam ein Kind
adoptieren, das bleibt homosexuellen Paaren weiterhin verwehrt. Damit
sind sie im Adoptionsrecht gegenüber Ehepaaren benachteiligt. Die
Politik kann den Prozess der Gleichberechtigung nicht aufhalten. Vor
allem die regierende, aber blockierende Union könnte den
Verfassungsrichtern eine Menge Arbeit ersparen, wenn sie mit der
vollständigen Gleichstellung von homo- und heterosexueller Ehe dem
Gericht zuvorkommen würde.
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Datum: 19.02.2013 - 18:50 Uhr
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