neues deutschland: Pressegesetze: Kann-Regel

neues deutschland: Pressegesetze: Kann-Regel

ID: 819314
(ots) - Seit 45 Jahren gelten für Behörden die
Landespressegesetze. Für Journalisten ist das ein unschätzbarer
Vorteil: Verlangen sie von Regierungsstellen eine Auskunft, dann
können diese dem Fragesteller eine Antwort nicht verweigern.
Versuche, Märchen aufzutischen, gibt es immer wieder, aber mit
Verweis auf die jeweiligen Pressegesetze in den 16 Bundesländern
können Journalisten auf einer vollständigen Beantwortung ihrer Fragen
bestehen. Ein Recht für Journalisten und eine Pflicht für Behörden.
Das heißt zwar nicht, dass die die Qualität der Auskünfte in jedem
Fall hinreichend gut ist, aber immerhin: Man bekommt eine Antwort.
Durch das gestrige Urteil des Bundesverwaltungsgericht könnte sich
das künftig im Falle des journalistischen Auskunftsbegehrens
gegenüber Bundesbehörden ändern. Die Aussage des Gerichts, dass ein
Anspruch der Medien auf Auskunft sich unmittelbar aus dem Grundgesetz
ergebe, bedeutet faktisch eine Einschränkung der journalistischen
Arbeit, denn es fehlt ein Bundesgesetz, dass diesen Anspruch auch zur
Behördenpflicht macht. Aus einer Pflicht für Behörden und einem Recht
für Journalisten ist durch den Gerichtsentscheid ein Anspruch für
Journalisten und eine Kann-Regel für Bundesbehörden geworden. Es ist
das teilweise schon paranoide Sicherheitsbedürfnis eines
parteiübergreifenden, bürokratisch-technokratischen Komplexes, das
sich in dieser Abschottungshaltung ausdrückt. Über Bürger will der
Apparat so viele Daten wie möglich in Erfahrung bringen - selbst aber
mauert er sich ein.



Pressekontakt:
neues deutschland
Redaktion

Telefon: 030/2978-1715



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Datum: 20.02.2013 - 18:05 Uhr
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