IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG (“The Gherkin“): Commerzbank AG vom Landgericht Lübeck zu Schadensersatz verurteilt
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(firmenpresse) - Berlin, 21.02.2013 – Nach telefonischer Auskunft hat das Landgericht Lübeck einem weiteren Anleger des IVG Euroselect Vierzehn (THE GHERKIN) Recht gegeben und einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung bejaht. Der Anleger sah sich weder korrekt über die mit dem Fonds verbundenen Risiken, noch über das erhebliche eigene Vergütungsinteresse der vermittelnden Dresdner Bank aufgeklärt, als deren Rechtsnachfolgerin die Commerzbank AG verklagte wurde.
Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in Berlin, München und Zürich, der die Anleger (ein älteres Ehepaar) verteten hat, wartet mit Spannung auf die schriftliche Begründung des noch nicht rechtskräftigen Urteils. Er hofft, dass das Urteil weiteren Anlegern, die Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend machen, nützlich sein wird.
Die Landgerichte Wuppertal, Hanau, Köln, Frankfurt, und Oldenburg haben ebenfalls von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegern des Fonds Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung zugesprochen. Diese sind darauf gerichtet, den Anleger wirtschaftlich so zu stellen, als hätte er die Anlage nie gezeichnet. Das bedeutet, dass der Anleger sein investiertes Geld unter Anrechnung der Ausschüttungen voll zurück erhält.
Für den Anleger ist dies ein Segen, da aktuell der Beirat des Fonds einen Totalverlust für die Anleger für durchaus wahrscheinlich hält. Der Fonds leidet unter seiner Fremdfinanzierung in Schweizer Franken und den darin enthalten Beleihungswertgrenzen, die aufgrund von gesunkenen Londoner Immobilienpreisen und dramatischen Wechselkursentwicklungen nicht mehr eingehalten werden können. Das Bankenkonsortium, das dem Fonds ein Darlehen in CHF gewährt hat, besteht nun auf einer weitgehenden Umschuldung in GBP, was aufgrund der aktuellen Wechselkursentwicklungen aus Anlegersicht fatal ist.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt allen betroffenen Anlegern zeitnah überprüfen zu lassen, ob sie korrekt beim Erwerb des Fonds beraten wurden oder aber ob auch in ihrem individuellen Fall Schadensersatzansprüche in Betracht kommen. In zahlreichen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung, erläutert Rechtsanwalt Bombosch weiter.
Pressekontakt: Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: bombosch@cllb.de Web: www.cllb.de
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Datum: 21.02.2013 - 12:19 Uhr
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