Neue Spiegelordnung für LKWs
ID: 82052
Mehr Sicherheit durch Weitwinkelspiegel
Das dient der Vermeidung von schweren Verkehrsunfällen, die im Straßenverkehr täglich verursacht werden. Denn die Spiegelsituation schränkte bisher die Fahrersicht auf die Bereiche links und vor allem rechts des Fahrzeugs stark ein. Der Name des Schuld tragenden Phänomens lautet „toter Winkel“.
Das neue Gesetz betrifft vor allem Nutzfahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Die Wagen sollen nach dem 1. Januar 2000 zugelassen worden sein. Privatleute, die größere Kraftwagen wie Campingautos oder Vans fahren, sind nicht verpflichtet, etwas zu verändern.
Die neuen Weitwinkelspiegel befinden sich nun oberhalb der alten Seitenspiegel. Die Anfahrspiegel werden oberhalb der Beifahrertür in Höhe von 2 Metern angebracht. Die Qualität der Spiegel wird durch einen stärkeren Krümmungsgrad ebenfalls erhöht: So haben die LKW-Fahrer ab jetzt einen deutlich erweiterten Rundum-Blick. Sie können so die Verkehrssituation rechts und links des Fahrzeuges sowie des Anhängers wesentlich besser einschätzen.
Wer sich der neuen Spiegelpflicht nicht unterwirft, muss damit rechnen, nicht durch die anstehende Hauptuntersuchung durch die KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger) zu kommen. Und ohne die nötige Plakette darf nicht gefahren werden.
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Datum: 03.04.2009 - 12:39 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 03.04.2008
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