EU-Richtlinie Schweinehaltung: Druck auf Deutschland wächst
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EU-Richtlinie Schweinehaltung: Druck auf Deutschland wächst
Die Europäische Kommission hat Deutschland und sieben weitere Staaten aufgefordert, Mängel bei der Umsetzung der EU-Tierschutzvorschriften zu beheben. Insbesondere die EU-Schweinerichtlinie wurde - trotz 10-jähriger Übergangsfrist - nur auf dem Papier umgesetzt. Seit 1. Januar 2013 gilt diese Richtlinie über die Mindestanforderungen für die Haltung von Schweinen und damit ist die Gruppenhaltung von tragenden Sauen für alle Zuchtbetriebe vorgeschrieben. Sauen müssen nach dem Decken bis eine Woche vor dem voraussichtlichen Abferkeltermin in der Gruppe gehalten werden. Den Rest der Zeit stehen sie weiterhin eingepfercht in Kastenständen. Eine Studie belegt, dass nur 73 Prozent der deutschen Schweinebauern umgestellt haben. Grund für die EU, das Vertragsverletzungsverfahren nun offiziell zu einzuleiten. Mit der mangelhaften praktischen Umsetzung belegt Deutschland im EU-Ranking den drittletzten Platz.
"Die neue Richtlinie verbessert den Tierschutz nur minimal und noch nicht einmal dies wird in Deutschland umgesetzt. Wir brauchen viel durchgreifendere Reformen in der Agrarpolitik", kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes und ergänzt: "Für eine Bundesregierung, die immer Vorreiteransprüche im Tierschutz anmeldet ist es mehr als peinlich, von der EU gerügt zu werden."
Die Einzelhaltung im Kastenstand ist aus Sicht des Tierschutzes als tierquälerisch zu bezeichnen, da sie den Tieren die Erfüllung des elementaren Grundbedürfnisses der Bewegung verwehrt. Es ist zu begrüßen, dass ab jetzt alle Sauen zumindest einen Teil der Trächtigkeitsdauer in Gruppen gehalten werden müssen, aber eine tiergerechte Schweinehaltung ist damit noch nicht erfüllt. Der Verband hat die Bundesministerin Ilse Aigner um Klärung gebeten, wie sich die Situation in Deutschland bezüglich der Umstellung auf die Gruppenhaltung konkret darstellt und wie die Bundesregierung weiter vorgehen wird, um eine Umsetzung sicherzustellen.
Nach dem aktuellen Schritt der EU-Kommission haben die betreffenden Mitgliedstaaten zwei Monate Zeit, um auf das Aufforderungsschreiben zu antworten. Reagiert das Land nicht, folgt die Aufforderung, den Verstoß innerhalb einer bestimmten Frist abzustellen. Ehe dann als letzte Stufe der Europäische Gerichtshof angerufen wird. Neben Deutschland haben auch Belgien, Frankreich, Griechenland, Irland, Polen, Portugal und Zypern die EU-Rechtsvorschriften bisher nicht umgesetzt. Bei der Umsetzung der EU-Tierversuchsverordnung wurden Tierschutzfragen vom Tisch gefegt, auch mit dem Argument, man komme zeitlich nicht hin und wolle kein EU-Vertragsverletzungsverfahren riskieren. Hier, bei dieser Richtlinie, galt das offenbar nicht, da kommt nur Schulterzucken und Bedauern.
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Datum: 22.02.2013 - 13:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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