Schatz im Ofen / Hauskäufer fand Geldscheine im Wert von fast 150.000 Euro (BILD)
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(ots) -
Das kennt man sonst nur aus Romanen: Ein Mensch kauft ein Haus und
entdeckt bei Renovierungsarbeiten ein Geheimversteck in der Mauer mit
alten Geldscheinen (D-Mark) im Wert von knapp 150.000 Euro. Handelt
es sich dabei um einen Schatzfund, den der Finder behalten darf? Oder
muss er das Geld den Erben der ehemaligen Immobilienbesitzerin
übergeben? Diese Fragen musste nach Auskunft des Infodienstes Recht
und Steuern der LBS ein deutsches Gericht beantworten. (Landgericht
Düsseldorf, Aktenzeichen 15 O 103/11)
Der Fall:
In einem eingemauerten Kachelofen der eben erworbenen Immobilie
fand ein frisch gebackener Eigentümer zwei Stahlkassetten, in denen
Geldscheine in einem Gesamtwert von 303.700 D-Mark lagen, teilweise
noch mit Banderolen aus den 70er Jahren zusammengehalten. Die
Rechtsnachfolger der früheren Hauseigentümerin erhoben Anspruch auf
das Geld. Der Fund sei klar dieser Frau, einer früheren
Unternehmerin, zuzuordnen. Das werde unter anderem durch eine
Äußerung der Frau kurz vor ihrem Tod bestätigt ("Es gibt Menschen,
die Geld im Kamin verstecken.").
Das Urteil:
Eine Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf entschied, dass der
neue Eigentümer außer rund 5.000 Euro Finderlohn nichts behalten
dürfe. Es liege hier kein klassischer Schatzfund vor, denn das setze
voraus, dass der eigentliche Besitzer nicht mehr zu ermitteln sei.
Hier aber könne man das durchaus tun. In der betreffenden Immobilie
hätten über viele Jahre hinweg nur die Verstorbene und ihr Ehemann
gelebt. Dazu komme dann noch die von Zeugen bestätigte
"Kamin"-Äußerung kurz vor dem Tode.
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Referat Presse
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Datum: 25.02.2013 - 09:00 Uhr
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