NABU: Novellierung des Bundesjagdgesetzes wird zur Farce
ID: 823873
über die Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte (EGMR) vom 26. Juni 2012 beraten. Demnach verletzt die
Pflichtmitgliedschaft von Flächeneigentümern in einer
Jagdgenossenschaft die Europäische Menschenrechtskonvention.
Bereits am vergangenen Mittwoch hatte es dazu eine öffentliche
Anhörung im Landwirtschaftausschuss gegeben. Als Experten waren
lediglich Vertreter der Jagd und Forstwirtschaft geladen. Vertreter
aus den Bereichen Tier- und Naturschutz durften nur als "Zaungäste"
teilnehmen. "Dies belegt wieder einmal, wie viel Gehör denjenigen
geschenkt wird, die sich für einen umfangreichen Schutz der Natur
einsetzen. Aus Sicht des NABU ist das gesamte Verfahren, vom ersten
Gesetzesentwurf bis zum derzeitigen Diskussionsstand, eine Farce",
kritisierte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
So enthielt der erste Entwurf zunächst notwendige
Verbesserungsvorschläge, etwa ein Fütterungsverbot und eine
Verlängerung der Jagdzeiten auf den Rehbock. Der jetzige
Gesetzesvorschlag setzt jedoch nicht einmal das EGMR-Urteil
hinreichend um und enthält größtenteils unkonkrete Regelungen. Eine
dauerhafte Befriedung von Grundstücken wird nur in Ausnahmefällen
ermöglicht werden. "Die Neuregelungen stehen ganz in der Tradition
des bestehenden Bundesjagdgesetzes. Hier werden einseitig die
Interessen der Jäger gesichert. Die längst überflüssige
Ökologisierung des Jagdrechts wird damit wieder einmal vertagt", so
Tschimpke. Aufgrund der mangelhaften Umsetzung des EGMR-Urteils sei
zudem mit weiteren Klagen zu rechnen.
Bisher wird nur Privatpersonen, die eine Fläche von weniger als
75 Hektar besitzen, das Recht eingeräumt werden, auf Antrag und nach
einer Gewissensprüfung die Jagd auf dem eigenen Grundstück zu
verbieten. Juristische Personen, wie etwa Vereine, können weiterhin
kaum Einfluss auf die Jagdausübung auf Flächen nehmen, die dem
Naturschutz gewidmet sind - selbst wenn sich die einzelnen Mitglieder
auch aus ethischen Gründen für den Schutz der Natur
zusammengeschlossen haben.
Die Position des NABU zur Änderung des Jagdgesetzes finden Sie
unter www.NABU.de/jagd.
Originaltext vom NABU
NABU-Pressestelle, Telefon: 0 30.28 49 84-1510, -1722, -1952
Telefax: 0 30.28 49 84-2500, E-Mail: Presse@NABU.de
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Stefan Adler, NABU-Waldreferent, Tel. 030-284984-1623, E-Mail:
Stefan.Adler@NABU.de
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Datum: 27.02.2013 - 14:32 Uhr
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