Stuttgarter Zeitung: Sieg der Populisten / Kommentar zur Gewinnbeteiligung bei Lebensversicherungen
ID: 824214
sinnvolles Gesetz gescheitert. Wenn sich SPD und Grüne dafür feiern
lassen, dass Versicherungskunden unverändert an den Kursgewinnen bei
festverzinslichen Wertpapieren teilhaben, ist das nur ein Teil der
Wahrheit. Nutznießer der rot-grünen Blockade ist ein kleiner Teil der
Kunden, deren Verträge in der nächsten Zeit auslaufen. Sie haben
Anspruch darauf, dass sie an den Buchgewinnen bei festverzinslichen
Wertpapieren zur Hälfte beteiligt werden. Was gern verschwiegen wird:
Verlierer ist das Gros der Lebensversicherungskunden, deren Police
noch einige Jahre besteht. Sie laufen Gefahr, dass von hohen
Kursgewinnen wenig übrig bleibt.
Stutzig hätte Oppositionsabgeordnete und Länder machen müssen,
dass die deutsche Finanzaufsicht die neuen Regeln für dringend
erforderlich hält. Aus populistischen Motiven wurde dieser
fachkundige Rat von Grünen und SPD ausgeschlagen. Schon jetzt ist
klar, dass die Lebensversicherer weiter unter Druck geraten werden,
weil sie ihre Gewinnversprechen gegenüber den Kunden kaum halten
können. Die niedrigen Zinsen bringen die Branche in Schwierigkeiten.
Daran sollten verantwortungsbewusste Länder denken.
Pressekontakt:
Stuttgarter Zeitung
Redaktionelle Koordination
Telefon: 0711 7205-1225
newsroom.stuttgarterzeitung@stz.zgs.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.02.2013 - 20:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 824214
Anzahl Zeichen: 1504
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Stuttgart
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 144 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Stuttgarter Zeitung: Sieg der Populisten / Kommentar zur Gewinnbeteiligung bei Lebensversicherungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Stuttgarter Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).