Nieding + Barth prüft Schadenersatzansprüche gegen Treuhänder und Wirtschaftsprüfer
Beim geschlossenen Fonds MedPro Group PartnershipCorp & Co. KG wurde möglicherweise falsch bilanziert. Die Nieding + Barth Rechtsanwalts-AG prüft nun Ansprüche gegen den Gründungstreuhänder und die entsprechende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Betroffene Anleger sollten sich melden.
Der Fall: Auf der Hauptversammlung der MedPro Group Anfang November 2012 hatte die Treuhänderin Gisela Fieweger Treuhand KG ihren Treuhandvertrag außerordentlich zum 30. November gekündigt. „Dies ist eher selten der Fall und kommt nur dann in Betracht, wenn für den Treuhänder ein wichtiger Grund vorliegt“, so Müller-Blom. Begründet wurde die Kündigung damit, dass die frühere Treuhänderin, die Kölner Revision Dr.Stöffler GmbH, gar nicht als Kommanditistin vom Finanzamt akzeptiert wurde und eingetragen gewesen sei. Damit hätte die Treuhänderin zu Unrecht Gelder vereinnahmt. Zugleich wären die testierten Bilanzen und Steuererklärungen ab den Jahren 2006/2007 falsch gewesen. Dies wirkt sich vermutlich auch nachteilig für die Anleger aus, da diese ihre Beteiligung in der persönlichen Steuererklärung erfasst haben.
Die Rechtanwalts-AG Nieding + Barth prüft daher Schadenersatzansprüche nicht nur gegen die Kölner Revision Dr. Stöffler GmbH als angeblichen Treuhänder, sondern auch gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dornbach & Partner GmbH. Letztere hatte die Bilanzen und Steuererklärungen erstellt und testiert.
„Die Anleger wurden aufgefordert nun entweder selbst einen Treuhänder zu benennen oder sich direkt als Kommanditisten der MedPro Group Partnership Corp. & Co. KG eintragen zulassen“, so Klaus Nieding, Fachanwalt für Kapitalanlagerecht und Vorstand von Nieding + Barth. „Doch weder das eine noch das andere kann in ihrem Sinne sein – Anleger sollten nicht ihre eigene Beteiligung verwalten müssen“, so der Experte für Investment- und Kapitalmarktrecht weiter. Stattdessen sollten sich betroffene Anleger nun dringend juristischen Fachbeistand einholen.
Geschädigte Anleger, die sich dem Verfahren anschließen wollen, können sich bei Nieding + Barth melden. Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft zählt aus der Sicht des führenden Branchenmediums JUVE zur Spitzengruppe der Kanzleien auf dem Gebiet des Kapitalanlegerrechts (JUVE Handbuch 2011/12). Die Kanzlei hat bereits über 50 Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Anleger- und Investorenschutz herbeigeführt. Die insgesamt vertretene Schadenssumme privater und institutioneller Anleger summiert sich mittlerweile auf rund 10 Milliarden Euro. Klaus Nieding, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, ist regelmäßig als Sachverständiger des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages im Zusammenhang mit Kapitalmarktgesetzen tätig. Laut HANDELSBLATT ist Nieding „einer der renommiertesten deutschen Anlegerschutzanwälte" (HANDELSBLATT, 09.02.2011). Seit 1994 vertritt die Kanzlei Deutschlands größte Aktionärsvereinigung, die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.). In bis zu 150 Hauptversammlungen pro Jahr nehmen die Anwälte von Nieding + Barth im Rahmen dieser Aufgabe die Rechte von privaten und institutionellen Aktionären wahr. Weitere Themenschwerpunkte der Kanzlei liegen in den Rechtsbereichen des Versicherungsrechts sowie M&A.
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Marco Cabras
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Datum: 28.02.2013 - 11:36 Uhr
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