Koalition schützt Eigentum und bewahrt nachhaltige Jagd
ID: 825835
Koalition schützt Eigentum und bewahrt nachhaltige Jagd
Anspruch auf Einrichtung eines befriedeten Bezirks gewährt
Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Donnerstag Änderungen im Bundesjagdgesetz beschlossen. Dazu erklären der Vorsitzende der AG Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und der zuständige Berichterstatter Cajus Caesar:
"Mit der Änderung der jagdrechtlichen Vorschriften setzen wir das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eins zu eins um. Das beschlossene Gesetz gewährt Grundeigentümern künftig einen Anspruch auf Einrichtung eines befriedeten Bezirks, in dem die Jagd ruht. Wir haben dies an klar formulierte Bedingungen geknüpft. Gleichzeitig sichern wir weiterhin die vorbildliche Bejagung im Rahmen der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden.
Gesetzlich geregelt wird in diesem Zusammenhang auch die Frage der Haftung. Auf befriedeten Flächen findet Wild einen Rückzugsraum. Rückzugsräume können aus wildbiologischer Sicht sinnvoll sein. Wo dies der Fall ist, gibt es sie auch. Keinesfalls können aber ethische Gründe dafür entscheidend sein, wo ein wildbiologisch geeigneter Rückzugsraum zu finden ist.
Eigentümer befriedeter Bezirke werden daher zur Wildschadenshaftung in ihrem Jagdbezirk verpflichtet. Denn das Grundstück bildet genauso einen Lebensraum für das Wild wie die bejagten Grundstücke im Jagdbezirk.
Das System der Jagdgenossenschaften und das Reviersystem haben sich bewährt. Sie haben dazu geführt, dass die heimischen Wildarten aufgrund des jagdlichen Artenschutzes erhalten wurden. Der Wildbestand wird so auf Dauer erhalten. Der Revierinhaber übernimmt eine persönliche Verantwortung für das Wildmanagement. Ein Flickenteppich in der Bejagung ist von uns nicht gewünscht. Er wäre auch kontraproduktiv hinsichtlich der Artenvielfalt und der Gesundheit des Wildes."
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Datum: 01.03.2013 - 15:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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