GEMA nimmt DJs ins Fadenkreuz

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GEMA nimmt DJs ins Fadenkreuz



(pressrelations) -
Kaum ist der Streit der GEMA mit den Veranstaltern beigelegt und die Tarifreform für die Wiedergabe von Musikaufnahmen in Clubs, Diskotheken und gastronomischen Betrieben sowie auf Stadtfesten und Sportveranstaltungen auf 2014 verschoben, stellt die Verwertungsgesellschaft ein neues Lizenzierungsmodell vor. Statt auf die Veranstalter soll der geplante Vervielfältigungszuschlag jetzt ab 1. April 2013 ohne Begründung auf die DJs umgelegt werden. Tritt die Regelung in Kraft, müssen sie für jeden kopierten GEMA-geschützten Song eine jährliche Gebühr von 13 Cent entrichten.

»Das Basisrepertoire eines DJs umfasst ca. 30.000 Songs, für die in Zukunft jährlich 4.000 Euro Lizenzgebühren anfallen. Für viele DJs mit Gagen weit unter Mindestlohnforderungen bedeutet diese Zwangsabgabe das Aus«, kritisiert Bruno Kramm, Beauftragter für Urheberrecht der Piratenpartei Deutschland und bayerischer Listenkandidat für die Bundestagswahl, das neue Gebührenmodell.

Nach ersten Informationen wird die GEMA die Plattenunterhalter dazu drängen, eine entsprechende Lizenzierungsvereinbarung zu unterzeichnen, die der GEMA ein umfassendes Kontrollrecht des Repertoires einräumt. Sollte die GEMA von den Veranstaltern die Herausgabe von Bestandsdaten ihrer beschäftigten DJs fordern, um die Lizenzierung durchzusetzen, verletzt sie auch den Datenschutz der DJs.

Kramm weiter: »Diese neue Tarifreform ist ein Angriff auf die kulturelle Vielfalt und bedient sich schamlos bei den Schwächsten der Verwertungskette, den DJs. Wenn so die strukturell schwachen DJs belastet werden, vertritt die GEMA ein weiteres Mal eine rücksichtslose Selbstbedienungsmentalität unter dem Deckmantel des Urheberrechts. Wenn dabei auch noch der Datenschutz verletzt wird, mussen das Bundesjustizministerium und das Deutsche Patent- und Markenamt ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht nachkommen.«

Die Piratenpartei fordert die Parlamentarier im Bundestag auf, eine Anfrage an die GEMA zu stellen, um die grundsätzliche Rechtfertigung des Tarifs und die datenschutzrechtlichen Belange bei der Erhebung der DJ-Datenbank sowie des eingesetzten Repertoires zu prüfen.




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Datum: 05.03.2013 - 11:21 Uhr
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