Pfeiffer/Bareiß: EU-Beihilfeverfahren gegen Stromnetzentgeltbefreiung schüttet das Kind mit dem Bade aus
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aufgrund ihrer netzstabilisierenden Wirkung bei den Netzentgelten
entlastet. Am gestrigen Mittwoch beschloss die Europäische
Kommission, gegen diese Regelung ein Beihilfeprüfverfahren
einzuleiten. Dazu erklären der wirtschaftspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer, und der Koordinator für
Energiepolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Bareiß:
"Die EU-Kommission verliert bei ihrer Entscheidung zur Einleitung
eines Beihilfeprüfverfahrens gegen Deutschland jegliches Augenmaß.
Die in Deutschland geltenden Entlastungen für energieintensive
Unternehmen bei den Stromnetzentgelten sind notwendige Maßnahmen zur
Stabilisierung der Stromnetze und darüber hinaus wichtig für die
Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie. Es handelt sich
schon deshalb nicht um staatliche Beihilfen, weil keinerlei
staatliche Zahlungen an die Unternehmen erfolgen.
Die EU-Kommission muss sich gut überlegen, ob sie durch die
Einleitung eines Beihilfeverfahrens gegen eine vernünftige und
sachlich begründete Regelung dem Industriestandort Deutschland
Schaden zufügt - und damit einem wirtschaftlichen Stabilitätsanker
für ganz Europa gefährdet. Die Bundesregierung ist aufgefordert, in
Brüssel mit aller Entschiedenheit auf eine schnelle Einstellung des
Beihilfeverfahrens hinzuwirken."
Hintergrund:
Die von der EU-Kommission im Beihilfeverfahren aufgegriffene
Regelung in der Stromnetzentgelt-Verordnung wurde im Grundsatz
bereits unter Rot-Grün im Jahr 2005 beschlossen und in den Jahren
2009 und 2011 moderat ausgeweitet. Grund ist, dass große
Industriekunden durch ihre gleichmäßige Stromabnahme einen wichtigen
Beitrag zur Stabilisierung der Stromnetze leisten. Gerade durch die
erhebliche Zunahme der unregelmäßigen Einspeisung von erneuerbaren
Energien steigt derzeit die Gefahr von Stromnetzausfällen
signifikant. Netzstabilisierende Maßnahmen sind daher unumgänglich.
Dieser Beitrag der Großabnehmer zur Netzstabilität ist auch bei der
Ermittlung der Netzentgelte zu berücksichtigen.
Zudem leistet die Regelung einen wichtigen Beitrag für die
Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen in Deutschland und
damit für den Erhalt der industriellen Wertschöpfungskette, die
Garant für Arbeitsplätze, Wachstum und Wohlstand in unserem Land ist.
Trotz der bestehenden Entlastungsregelungen zählen die deutschen
Industriestrompreise bereits heute zu den höchsten weltweit. So
betragen die Industriestrompreise in Frankreich nur circa 40 Prozent
der Preise in Deutschland, in den USA, Kanada und Brasilien teilweise
nur ein Drittel. Grund sind in erster Linie die hohen staatlichen
Belastungen des Strompreises in Deutschland. Angesichts dieses
bereits bestehenden extremen Wettbewerbsnachteils für deutsche
energieintensive Unternehmen würde eine weitere Zusatzbelastung durch
eine Anhebung der Netzentgelte mit großer Wahrscheinlichkeit das Aus
für eine Reihe von Unternehmen bedeuten.
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Datum: 07.03.2013 - 11:03 Uhr
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