Streit um Aktenvorlage: Opposition unterliegt beim BGH

Streit um Aktenvorlage: Opposition unterliegt beim BGH

ID: 83172

Streit um Aktenvorlage: Opposition unterliegt beim BGH



(pressrelations) - tscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. März 2009 erklärt
der Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungsausschuss
Michael Hartmann:
Die Opposition im BND-Untersuchungsausschuss ist im Verfahren, das
sie gegen die Ausschussmehrheit vor dem Bundesgerichtshof (BGH)
angestrengt hatte, vollständig unterlegen.
Der zuständige 3. Strafsenat des BGH hat jetzt eindeutig und rechtskräftig
klargestellt, dass die Minderheitenrechte im Ausschuss nicht so
weit gehen, dass die Opposition die Mehrheit im Ausschuss zwingen
kann, fehlerhafte Rechtsansichten zu teilen.
Die Opposition hatte versucht, unter dem Deckmantel eines Beweisantrags
den Ausschuss zur Kritik an der Bundesregierung wegen einer -
nach Ansicht der Koalitionsfraktionen rechtmäßigen - Vorlage von teilweise
geschwärzten Akten zu zwingen.
Zur Verfolgung ihrer politischen Zwecke hatte die Opposition daher den
Ermittlungsrichter beim BGH eingeschaltet und vor einigen Wochen bereits
- wie sich nun zeigt: verfrüht - einen juristischen Sieg verkündet.
Der BGH hat die Entscheidung des Ermittlungsrichters aufgehoben und
nunmehr unanfechtbar entschieden, dass sich der Ausschuss zu Recht
dieser Einvernahme durch die Minderheit verweigert hat.
Bedeutung hat diese Entscheidung vor allem für die künftige Praxis von
Untersuchungsausschüssen.


HERAUSGEBER THOMAS OPPERMANN MdB
REDAKTION NORBERT BICHER
TELEFON (030) 227-522 82 /
(030) 227-511 18
TELEFAX (030) 227-568 69
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Datum: 09.04.2009 - 12:03 Uhr
Sprache: Deutsch
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