Chinesischer Aktionsplan bis jetzt noch Lippenbekenntnis
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Chinesischer Aktionsplan bis jetzt noch Lippenbekenntnis
Verkündung des ersten Aktionsplans für die Einhaltung der Menschenrechte der chinesischen Regierung
Das mit dem ersten Menschenrechtsaktionsplan abgegebene Versprechen, gegen illegale Festnahmen und Folter vorzugehen und die Situation von Frauen, Behinderten und Minderheiten zu verbessern, ist die Erkenntnis, dass das internationale Ansehen und die Reputation eines Landes nicht nur an der Wirtschaftskraft, sondern am Umgang mit Menschenrechten gemessen wird. Es muss sich jetzt erweisen, ob dieser chinesische Aktionsplan mehr ist als ein Lippenbekenntnis.
Die Verkündung des Aktionsplans für Menschenrechte steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der ersten Untersuchung Chinas durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen. Zwar wird die bisherige Position der Regierung zur Ablehnung von Folter bekräftigt, es wird jedoch nicht aufgezeigt, welche Ziele durch den Aktionsplan verfolgt werden. Konkrete Ziele und ihre Umsetzung sind unter Beweis zu stellen, denn die derzeitige Praxis zeichnet ein Bild schwerster Menschenrechtsverletzungen. Im Jahr 2008 wurden in China 70 Prozent aller bekannt gewordenen Hinrichtungen durchgeführt, so viele wie in keinem anderen Land der Welt. Seit Beginn des Jahres 2009 werden aus China immer wieder „überraschende Todesfälle“ in Polizeihaft gemeldet. Selbst chinesische Medien vermuten dahinter Opfer brutaler Verhöre, Folter und die Taten bestellter Schläger unter den Zellengefährten.
Die Lage der Menschenrechte in China steht in diesem Jahr besonders im Fokus der Weltöffentlichkeit, weil sich die gewaltsame Niederschlagung der Demokratiebewegung auf dem Pekinger „Platz des Himmlischen Friedens“ zum 20. Mal jährt. Solange Versammlungs- und Meinungsfreiheit weiter strikt eingeschränkt werden, bleibt der Aktionsplan ein Lippenbekenntnis.
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Datum: 14.04.2009 - 15:03 Uhr
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