Fischer/Storjohann: Einfach, transparent und klar - Reform des Verkehrszentralregisters
ID: 835172
erster Lesung über die Gesetzesänderung zur Reform des
Verkehrszentralregisters. Dazu erklären der verkehrspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer, sowie der
zuständige Berichterstatter, Gero Storjohann:
"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt ausdrücklich die
vorgeschlagene Reform des Verkehrszentralregisters. Es wird damit
einfacher, transparenter und konzentriert sich auf das Wesentliche:
Die Sicherheit im Straßenverkehr.
Durch klare und feste Tilgungsfristen wird das System gerechter
und nachvollziehbarer. Ordnungswidrigkeiten, zum Beispiel
Parkverstöße, die den Verkehr nicht gefährden, sollen nicht mehr
gespeichert werden. Stattdessen konzentrieren sich die neuen
Regelungen auf Verstöße, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
Das neue Punktesystem betont dabei schwere Verstöße und fordert schon
früher Konsequenzen: Bei vier schweren Verstößen soll die
Fahrerlaubnis entzogen werden.
Wir wissen: Verkehrsunfälle entstehen hauptsächlich durch
rücksichtsloses und zu schnelles Fahren. Die Reform setzt daher die
richtigen Schwerpunkte: Sie trifft vor allem diejenigen Fahrer und
Fahrerinnen, die wiederholt die Sicherheit auf den Straßen gefährden.
Mit dem Gesetzentwurf liegt ein vereinfachtes und wirksames
Instrument vor, mit dem wir die Verkehrssicherheit wirksam erhöhen
können.
Im nun beginnenden parlamentarischen Verfahren werden wir noch
verbleibende Fragen klären - auch diejenigen, die der Bundesrat
aufgeworfen hat."
Hintergrund:
Das bisherige Punktesystem soll durch ein Bewertungssystem in drei
Kategorien ersetzt werde. Kategorie 1:
verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Zuwiderhandlungen, ein Punkt.
Kategorie 2: besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Verstöße,
zwei Punkte. Kategorie 3: schwere Straftaten, drei Punkte. Schwere
Verstöße sollen künftig sechs Jahre im Register gespeichert werden
mit einer Tilgungsfrist von fünf Jahren und einer Überliegefrist von
einem Jahr.
Die Tilgungshemmung entfällt. Jede Tat wird nach ihrer
Tilgungsfrist und einer weiteren einheitlichen Überliegefrist von
einem Jahr gelöscht:
- Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis - 11 Jahre, davon 10
Jahre Tilgungsfrist und 1 Jahr Überliegefrist,
- Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis - 6 Jahre, davon 5
Jahre Tilgungsfrist und 1 Jahr Überliegefrist,
- besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende
Ordnungswidrigkeiten - 6 Jahre, davon 5 Jahre Tilgungsfrist und
1 Jahr Überliegefrist,
- verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten - 3
Jahre, davon 2 Jahre Tilgungsfrist und 1 Jahr Überliegefrist,
- verwaltungsbehördliche Entscheidungen - 10 Jahre (wie bisher).
Weiterer Kern der Novelle ist die Umgestaltung des bisherigen
Aufbauseminars in ein Fahreignungsseminar, das neueste
verkehrspädagogische und verkehrspsychologische Elemente miteinander
verknüpft und einer Qualitätssicherung unterliegen soll.
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Datum: 15.03.2013 - 10:41 Uhr
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