Anubis AG ist insolvent:
Anleger müssen um ihre partiarischen Darlehen bangen.
Grundsätzlich unterliegt die Anwerbung partiarischer Darlehen keiner staatlichen Kontrolle. Allerdings sei, wie "Capital" schrieb, eine Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erforderlich, zumal die Anubis AG eine ständig steigende Rendite von drei bis sieben Prozent jährlich garantieren wolle. Mit dem Geld der Anleger sollte die Expansion von "Börsenkandidaten", wie etwa der Tarquinia Beteiligungen AG, finanziert werden. Inzwischen wurde den Anlegern ein "Umtausch" ihrer Darlehen in Aktien der CRC Beteiligungen AG angeboten.
"Hier sollten die Anleger jedoch nichts ohne anwaltlichen Rat unternehmen. In dem Augenblick nämlich, in dem sie auf das Umtauschangebot eingehen, könnten sie ihre Rückforderungsansprüche gegenüber der Anubis AG sowie mögliche Schadensersatzansprüche verwirken", betont Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäfsführerin des Deutschen Verbraucherschutzringes e.V. (DVS) aus Erfurt.
Geschädigte Anleger können sich an den Deutschen Verbraucherschutzring e.v. (DVS) wenden. Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net
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Datum: 15.04.2009 - 11:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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Finanzwesen
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