Kuhhandel vor dem Strafrichter
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Kuhhandel vor dem Strafrichter
"Das 2009 in Kraft getretene Gesetz öffnet Missbrauch Tür und Tor. Das Gesetz zum Deal ist handwerklich schlecht gemacht und muss nachgebessert werden."
Halina Wawzyniak, Justiziarin der Fraktion DIE LINKE, ergänzt: "Informelle Absprachen sind an der Tagesordnung. Sie erschweren die Wahrheitsfindung und verdrängen die Gerechtigkeit immer weiter aus den Gerichtssälen. Es besteht die Gefahr, dass ein verfassungswidriger Zustand zum Normalfall wird. Das Bundesverfassungsgericht nimmt dies leider nur zur Kenntnis und verweist auf den Gesetzgeber."
"Das Gericht erklärt zwar die drei verhandelten Einzelentscheidungen für verfassungswidrig, segnet aber die Norm im Strafgesetzbuch ab und gibt dem Gesetzgeber die freiwillige Hausaufgabe der Überwachung - ein fataler Ansatz", erklärt Petermann abschließend.
F.d.R. Susanne Müller
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Datum: 19.03.2013 - 14:50 Uhr
Sprache: Deutsch
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