Staatsanleihen Zypern – ein „zweites Griechenland?“ Was Anleger jetzt beachten müssen

Staatsanleihen Zypern – ein „zweites Griechenland?“ Was Anleger jetzt beachten müssen

ID: 840488

Frankfurt am Main, 22. März 2013 – Die Hiobsbotschaften für Privatanleger reißen nicht ab. So steht die Republik Zypern nach jüngstenMedienberichten offenbar kurz vor dem Staatsbankrott. Die Besitzer zypriotischer Staatsanleihen sind bereits jetzt betroffen. Sie mussten in den vergangenenWochen teilweise empfindliche Kursrückschläge hinnehmen. Zurzeit sind immerhin sechs zypriotische Staatsanleihen mit Fälligkeiten vom 03.06.2013 bis 03.02.2020 auf dem Markt.



(firmenpresse) - Das insgesamt ausstehende Volumen beträgt über 4 Milliarden Euro. Allein in den kommenden fünf Jahren werden davon mehr als 3 Milliarden Euro fällig. Auch mehrere tausend deutsche Privatanleger haben diese Staatsanleihen erworben, zumeist bei Banken, wie insbesondere der Commerzbank-Tochter Comdirect, der Postbank und der DAB Bank. Für diese Anleger stellt sich die Frage, wie sie in einer solchen Situation reagieren können, um einen wirtschaftlichen Schaden abzuwenden.

„Möglicherweise bestehen Schadensersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Anlageberatung gegen die beratende Bank“, sagt Kapitalanlagerechtler Klaus Nieding, Vorstand der Rechtsanwalts-AG Nieding + Barth. Dies sei etwadann denkbar, wenn die Staatsanleihe als besonderes sicheres Anlegeprodukt empfohlen wurde.

„Bereits im Dezember 2010 berichteten etliche Medien darüber, dass Zypern aufgrund seiner Verflechtung zwischen Banken und Staat ein ‚zweites Irland’ werden könne. Mitte 2011 wurde die Kreditwürdigkeit des Landes von den großen Rating-agenturen soweit heruntergestuft, dass sie nur noch knapp über Ramschniveau liegt“, erklärt Nieding.

Sollte die beratende Bank Anleger vor Zeichnung der Anlage hierüber nicht aufgeklärt haben, kann ein Beratungsfehler vorliegen. „Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anlageberater einen Anleger über negative Berichterstattung in der Wirtschaftspresse informieren. Tut er das nicht, hat der Anleger grundsätzlich einen Anspruch auf Rückabwicklung der getätigten Anlage“, erklärt Klaus Nieding.

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Datum: 22.03.2013 - 16:27 Uhr
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Freigabedatum: 22.03.2013

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