BGH-Urteil macht Anlegern Hoffnung: Direktbank haftet, wenn sie Kenntnis von Falschberatung hat
ID: 841232
Im Fall des Wertpapierhandelshauses Accessio nimmt der Bundesgerichtshof (BGH) auch die Depotbank in die Pflicht. Wusste sie von der Falschberatung, muss sie ihre Kunden warnen. Die Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth sieht in dem Urteil eine neue Chance für viele Anleger.
Das Urteil fiel im Fall des inzwischen insolventen Wertpapierhandelshauses Accessio. Der Kläger führte dort ein Tagesgeldkonto, welches mit einem Wertpapierdepot bei der Depotbank, der DAB-Bank, verbunden war. Das Tagesgeldkonto war über dem marktüblichen Zins verzinst und diente als Lockangebot, um den Kunden von Accessio alsbald Wertpapiere anzudienen. Dies war das eigentliche Geschäft des Wertpapierhandelshauses. Den Kunden wurden riskante Genussscheine und Anleihen empfohlen.
Der BGH argumentierte nun, dass die Depotbank zwar nicht direkt wegen fehlerhafter Anlageberatung haftbar zu machen sei. Allerdings sahen die Richter die Möglichkeit, dass die Bank – wenn sie von der Falschberatung durch Accessio wusste und den Anleger nicht warnte – eine Nebenpflicht als Depotbank verletzt hat. Nunmehr muss das Oberlandesgericht (PLG) Schleswig ermitteln, ob der Depotbank die Falschberatung der Accessio bekannt gewesen ist.
Klaus Nieding, Kapitalanlagerechtler und Vorstand der Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth, sieht in dem BGH-Urteil einen Hoffnungsschimmer für viele Anleger: „Neben dem insolventen Wertpapierdienstleister kommt durch die BGH-Rechtsprechung nun ein weiterermöglicher Haftungsgegner in Frage– nämlich die DAB Bank.“
Der BGH verzichtete in dem Urteil allerdings darauf, Beweiserleichterungen zugunsten des Klägers gelten zu lassen, wie sie im Verhältnis zwischen kreditfinanzierenden Banken und Verkäufern oder Vermittlern von Finanzierungsobjekten (Schrottimmobilien oder Immobilienfonds) angewendet werden. Danach wird der haftungsbegründende Wissensvorsprung der Bank vermutet, wenn diese mit dem Vermittler in größerem Umfang zusammenarbeitet und sich der Beratungsfehler des Vermittlers oder Verkäufers (meist der unterbliebene Hinweis auf eine überteuerte Immobilie) nach objektiver Betrachtung geradezu aufdrängt. Eine solche Vermutung aufgrund einer Zusammenarbeit zwischen Bank und Vermittler will der BGH in dem vorliegenden Fall nicht gelten lassen.
Obwohl die Depotbank und die Accessio über eine Rahmenvereinbarung zusammenarbeiteten, hat der Kläger vollumfänglich zu beweisen, dass die Depotbank Kenntnis von einer Falschberatung hatte. „In der Regel fällt der Beweis interner Erkenntnisse einer Bank schwer“, so Nieding. „Insofern ist die beweisrechtliche Revolution, die man sich von Anlegerseite vom BGH erhofft hatte, ausgeblieben.“
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
PresseKontakt / Agentur:
newskontor – Agentur für Kommunikation
Marco Cabras
Tel.: 02102/30969-22
marco.cabras(at)newskontor.de
Datum: 25.03.2013 - 11:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 841232
Anzahl Zeichen: 3290
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Marco Cabras
Stadt:
Frankfurt a.M.
Telefon: 4921023096922
Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 25.03.2013
Diese Pressemitteilung wurde bisher 377 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BGH-Urteil macht Anlegern Hoffnung: Direktbank haftet, wenn sie Kenntnis von Falschberatung hat"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Newskontor GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Bonn, 17. Juli 2018 - Viele kleine und mittelständische Unternehmen sind deutlich optimistischer als ihre Anwälte, wenn es um die Möglichkeit geht, sich in Rechtsstreitigkeiten durchzusetzen. Das hat jetzt eine Studie ergeben, die der Prozessfinanzierer FORIS gemeinsam mit der Fachhochschule Wür
Hamburger Unternehmen zeigen Kunst am 2./3. November 2013 ...
Führungen buchen per Voranmeldung bis 1.11.2013 Fünf der teilnehmenden Unternehmen stellen Kunst von Nachwuchskünstlern der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg) aus, deren Werke auch zu kaufen sein werden. Der Zugang zu der ausgestellten Kunst erfolgt durch kostenlose
WGF-Gläubiger sollen sich vom Management nicht verunsichern lassen ...
Aus Sicht der Gläubigervertreter zeigt sich immer deutlicher, dass der WGF-Vorstand um Pino Sergio und Bernd Depping nur wenig Interesse an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit den Gläubigern hat. „Bisher gab es von Seiten des Managements nichts als Hinhaltetaktik, Nebelkerzen und Panikmacheâ€
Weitere Mitteilungen von Newskontor GmbH
Allergiespezialist ALK gehört zu "Deutschlands kundenorientiertesten Dienstleistern" ...
Hamburg, den 21. März 2013: Customer First: Der Stellenwert der Kundenorientierung für jeden Angestellten bis hin zur höchsten Führungsspitze ist bei deutschen Unternehmen während der vergangenen Jahre stetig angestiegen. "Kundenorientierung muss in einem Unternehmen gelebt werden. So ermÃ
Projektreport: No. 4 St Paul"s Square, Liverpool ...
St. Paul"s Square gehört zu den bedeutendsten Gewerbebauten Liverpools und ist mit acht Stockwerken und insgesamt 10.000 m² an hochwertigen Büroflächen der Mittelpunkt des Liverpooler Geschäftsviertels. Der No. 4 St Paul"s Square wurde mit BREEAM "Excellent" ausgezeichnet u
Architekten von Rajasil überzeugt ...
Mit dem Architects Partner Award 2012 in Silber in der Kategorie "Bauen im Bestand" wurde die Marke Rajasil der BASF Wall Systems ausgezeichnet. Die Auszeichnung begründet sich auf der Vertriebskompetenz im Bereich Bausanierung für die Zielgruppen Architekten und Innenarchitekten. "
Tagesausblick EURUSD + Dax 25.03.2013 ...
Die Rettung Zyperns wird als großer Befreiungsschlag gewertet - aber die "Beschlagnahmung" von Bankkonten über 100.000 Euro wird neue Unsicherheit bringen.. Die actior AG ist ein 1999 gegründeter unabhängiger Spezialbroker mit Hauptsitz in Hamburg. actior vermittelt unter




