Westfalenpost: Gesetzliche Feiertage für Muslime

Westfalenpost: Gesetzliche Feiertage für Muslime

ID: 843436
(ots) -

Wer als Katholik im Land Bremen an der
Fronleichnamsprozession teilnehmen will, muss Urlaub nehmen.
Fronleichnam ist in Bremen nur ein kirchlicher Feiertag, kein
gesetzlicher - so wie Mariä Himmelfahrt in NRW, anders als in Bayern,
kein gesetzlicher Feiertag ist. Diese Unterscheidung zwischen
gesetzlich und kirchlich dürfte die Luft aus der Debatte um die
Einführung von Feiertagen für Muslime nehmen.

Denn es
spricht ja wenig dagegen, hohe Feste der großen nicht-christlichen
Religionsgemeinschaften in Deutschland als religiöse Feiertage
anzuerkennen. Dann könnten sich die betroffenen Schüler und
Arbeitnehmer frei nehmen (was sie übrigens auch jetzt schon können
und tun) - und die Geste würde zusätzlichen Respekt vor der
Glaubensvielfalt im Land bezeugen. Hamburg, Bremen und Hessen haben
ihre Beziehungen zu anderen Bekenntnissen in diesem Sinne bereits per
Staatsvertrag neu geregelt.

Die Einführung zweier
zusätzlicher tatsächlich gesetzlicher Feiertage dürfte allerdings
Zukunftsmusik bleiben. Denn die Gesetzgebung über Feiertage ist in
Deutschland erstens Ländersache, zweitens muss ein solcher Feiertag
zwingend für alle Bürger gelten. Daraus folgt drittens die Frage, wer
das bezahlen soll - vom Feiertagsdienstzuschlag in der Wirtschaft bis
zu den Sozialabgaben, die der öffentlichen Hand
entgehen.

Natürlich ist die Forderung nach einem
muslimischen gesetzlichen Feiertag ein Feuerchen, auf dem sich leicht
mit Meinungen zündeln lässt. Aber jeder Katholik in der Diaspora wird
bestätigen, dass gelebte und im Übrigen von den Nachbarn meist
respektierte Religiosität nicht an fehlenden gesetzlichen Feiertagen
scheitert





Pressekontakt:
Westfalenpost
Redaktion

Telefon: 02331/9174160



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von Anne Grages
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Datum: 27.03.2013 - 19:34 Uhr
Sprache: Deutsch
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