Mitteldeutsche Zeitung: Rechtsterror
Anwalt der Nebenklage: Vergabe des NSU-Verfahrens nach München war ein Fehler
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der Nebenkläger im NSU-Prozess, hat das Oberlandesgericht München
wegen des Ausschlusses türkischer Journalisten von garantierten
Plätzen scharf kritisiert. "Es war ein Fehler, das Verfahren nach
München zu geben", sagte er der in Halle erscheinenden
"Mitteldeutschen Zeitung" (Online-Ausgabe). "Man hätte den Prozess
genau so gut nach Düsseldorf geben können." Das Gericht handele nach
der Devise: "Wenn es einen Bock zu schießen gibt, dann schießen wir
ihn auch." Daimagüler fügte hinzu: "Das Gericht hat uns einen
Vorgeschmack darauf gegeben, was uns die nächsten drei Jahre
erwartet." Hier werde "eine Riesenchance vertan", das Funktionieren
des Rechtsstaates zu demonstrieren. Der Anwalt vertritt in dem am 17.
April beginnenden Prozess zwei Opferfamilien.
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Hartmut Augustin
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Datum: 30.03.2013 - 02:00 Uhr
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Politik & Gesellschaft
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