Kindergeld während der Ausbildung
ID: 844783
Kindergeld steht einem auch während einer Ausbildung zu, wenn bestimmte Richtlinien und Voraussetzungen eingehalten werden.
Im Normalfall wird dieses Kindergeld für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr bezahlt. Ist das Kind älter als 18 Jahre, so wird das Kindergeld weitergezahlt, wenn man noch eine Schulausbildung macht, sich in einer betrieblichen Ausbildung befindet oder ein Praktikum, Studium oder Volontariat absolviert. Diese Regelung läuft dann bis zum 25. Lebensjahr eines Kindes. Über diese Altersgrenze hinaus muss aber die Zahlung nicht zwangsläufig eingestellt werden, aber es müssen dann bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Seit dem Jahr 2010 gelten beim Kindergeld folgende Sätze:
für das erste Kind 184 Euro
für das zweite Kind 184 Euro
für das dritte Kind 190 Euro
und danach bekommt man für jedes weitere Kind einen Betrag in Höhe von 215 Euro. Dies sollte also auf jeden Fall bei Beginn einer Ausbildung beachtet werden und das Kindergeld auch rechtzeitig in solchen Fällen beantragt werden. Viele weitere Informationen rund um das Thema Ausbildung findet man auch hier auf dieser Seite: http://www.ausbildung.de/
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Ausbildung.de ist eine Internetseite, die sich ausgiebig mit dem Thema Ausbildung befasst. Auf sehr übersichtliche Weise erfährt man bei Ausbildung.de unter anderem, welche Arten der Ausbildung es gibt oder warum eine richtige Ausbildung so wichtig ist. Viele tolle Informationen und Hilfestellungen sorgen dafür, dass man dank Ausbildung.de bestens zum Thema Bescheid weiß.
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Datum: 02.04.2013 - 06:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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