Niedersachsen: Landesregierung plant Ausbildung und Einsetzbarkeit von Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen zu verbessern
ID: 845143
verbesserte Ausbildung und Anerkennung von Pflegeassistenten gegen
den Fachkräftemangel
Die Landesregierung hat ein positives Zeichen im Kampf gegen den
Fachkräftemangel gesetzt und einen Entwurf für eine neue
Rahmenrichtlinie für die Berufsausbildung von Pflegeassistenten und
Pflegeassistentinnen vorgelegt. Damit hat sie eine Initiative des
Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
aufgegriffen. Zukünftig werden die Pflegeassistenten erweitert
qualifiziert und dürfen mehr medizinisch notwendige Behandlungspflege
selbstständig durchführen. Hierzu zählen u.a. Medikamentengabe,
Blutzuckerkontrollen, Verbandwechsel und Einreibungen.
Bislang mussten neben den Pflegeassistenzkräften, die
hauptsächlich grundpflegerische Leistungen durchführen durften,
examinierte Pflegefachkräfte die Behandlungspflege durchführen.
Zukünftig können kranke und pflegebedürftige Menschen, die
medizinischer Behandlungspflege und Grundpflege bedürfen, häufiger
von einer Kraft versorgt werden und müssen sich nicht auf einen
Besuch zusätzlicher weiterer Pflegekräfte einrichten.
Für die ambulanten Pflegedienste wird damit die Attraktivität des
Berufsbildes der Pflegeassistenzkräfte deutlich gesteigert.
Gleichzeitig wird das Interesse an der Ausbildung durch ein
umfassenderes und eigenverantwortlicheres Einsatzfeld für die
Auszubildenden deutlich interessanter. Dies ist aus Sicht des bpa ein
deutliches Signal der Landesregierung, dem akuten Fachkräftemangel in
der Pflege entgegenzutreten.
"Bereits im Juli letzten Jahres hatte der bpa in einem Brief an
das Kultusministerium Änderungen bei der Pflegeassistenzausbildung
gefordert", so Henning Steinhoff, Leiter der
bpa-Landesgeschäftsstelle Niedersachsen. "Durch die jetzt geplante
Reform werden die Pflegebedürftigen von besser ausgebildeten
Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen betreut und die dreijährig
examinierten Pflegefachkräfte der Pflegedienste bei ihrer
verantwortungsvollen Tätigkeit entlastet", so Karsten Neumann,
Vorsitzender der bpa-Landesgruppe Niedersachsen.
"In einem weiteren Schritt sollte nun nach Meinung des bpa die
Aufnahme der Pflegeassistenten und Pflegeassistentinnen als
Fachkräfte in die Heimpersonalverordnung erfolgen. Dadurch könnten
auch die Bewohner der vollstationären Einrichtungen von der Reform
profitieren", so Henning Steinhoff, Leiter der
bpa-Landesgeschäftsstelle weiter.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)
bildet mit mehr als 7.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen, davon mehr
als 950 in Niedersachsen, die größte Interessenvertretung privater
Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
230.000 Arbeitsplätze und ca. 17.700 Ausbildungsplätze. Das
investierte Kapital liegt bei etwa 18,2 Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Henning Steinhoff, Leiter der Landesgeschäftsstelle,
Tel.:0511-12351240 oder 0162-1321678
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Datum: 02.04.2013 - 13:01 Uhr
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