Uhl: Für eine wirksame Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution
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Bekämpfung des Menschenhandels (2011/36/EU) endete am vergangenen
Samstag, die Umsetzung scheiterte jedoch an der FDP. Dazu erklärt der
Vorsitzende der AG Innen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter
Uhl:
"Das FDP-geführte Bundesjustizministerium plant lediglich die
Erweiterung bestehender Straftatbestände des Paragraphen 233 StGB auf
die Fälle des Menschenhandels zum Zweck der Bettelei, der Ausnutzung
strafbarer Handlungen wie Taschendiebstähle und des Organhandels. Für
die CDU/CSU-Fraktion ist das zu wenig: Eine Verschärfung bestehenden
Strafrechts im Falle von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen
Ausbeutung ist überfällig.
Wir müssen die Frauen dem Zugriff ihrer Zuhälter entziehen und sie
aus dem Dunkelfeld der Prostitution herauslösen. Eine verpflichtende
Gesundheitsuntersuchung kann dazu führen, dass Frauen sich im
Vier-Augen-Gespräch ihrem Arzt anvertrauen. Dies kann mit einer
Beratung über einen Ausstieg und über die eigenen Rechte einhergehen.
Der Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung sowie die
Zwangsprostitution sind sog. Kontrolldelikte. Dass heißt, diese Fälle
werden nicht durch Anzeigen, sondern nur durch staatlichen Eingriff
aufgedeckt. Ohne rechtliche Handhabe der Ordnungs- und
Polizeibehörden ist jedoch eine Kontrolle der Prostitutionsstätten
derzeit nicht möglich.
Die Zahl der Prostituierten in Deutschland hat stark zugenommen,
wobei der Ausländeranteil auf 80 Prozent angestiegen ist. Dennoch
finden kaum Verurteilungen wegen Menschenhandels statt. Die Täter
machen sich die Unwissenheit und Angst ihrer Opfer zunutze und
schüchtern sie gezielt ein. Das darf nicht sein.
Kriminelle Menschenhändler gehören ins Gefängnis. Aber durch das
Prostitutionsgesetz wurden die Zuhälter gestärkt und die von ihnen
ausgebeuteten Frauen geschwächt. Die totale Abhängigkeit wirkt bis in
den Gerichtssaal nach. Vor dem grinsenden Gesicht ihres Zuhälters
nehmen gepeinigte Frauen ihre Aussagen in der Gerichtsverhandlung
oftmals zurück. Der kriminelle Menschenhändler wird dann
freigesprochen.
Deswegen muss im Zuge der Richtlinienumsetzung der Straftatbestand
des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (§ 232 Abs. 1
StGB) geändert werden. Wir wollen erreichen, dass die Aussage der
Opfer - wie in Frankreich und Österreich bereits Praxis - nicht mehr
Voraussetzung für eine Verurteilung ist.
Ein absurder Widerspruch muss zudem aufgelöst werden: In
Deutschland kann jeder vorbestrafte Menschenhändler ungestört ein
Bordell eröffnen. Wenn er aber eine Imbissbude aufmacht, muss er
zahllose Auflagen erfüllen. Zum Schutz der Frauen brauchen wir daher
dringend einen gesetzlichen Mindeststandard zum Betrieb von Bordellen
mit Zuverlässigkeitsüberprüfung für deren Betreiber. Nur spontane
Kontrollen schützen die Frauen vor Ausbeutung und Misshandlung. Dazu
muss die Polizei bundesweit auch das Recht bekommen.
Mit dem rot-grünen Prostitutionsgesetz von 2002 wurde Prostitution
nicht entkriminalisiert, sondern im Gegenteil: Es wurde der
Rotlichtkriminalität Vorschub geleistet. Wir müssen
Zwangsprostitution und Menschenhandel endlich einen Riegel
vorschieben. Daher kann eine sinnvolle Umsetzung der EU-Richtlinie
nur mit einer Regulierung der Prostitution in Deutschland
einhergehen. Wenn Parlament und Regierung das jetzt nicht schaffen,
müssen wir beides unverzüglich nach der Wahl umsetzen."
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Datum: 08.04.2013 - 14:01 Uhr
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