neue Regelungen im Straßenverkehr
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Zum 01.04.2013 traten wichtige Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Dabei werden vor allem die Bußgelder für Rad- und Autofahrer angehoben.
Rechtsanwalt Janus Galka(firmenpresse) - Verkehrsteilnehmer müssen sich zum 1. April 2013 auf eine ganze Reihe gesetzlicher Änderungen einstellen. Auto- und Radfahrer werden bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung stärker zur Kasse gebeten als bisher. Der Gesetzgeber hat vor allem rücksichtslose Radler ins Visier genommen und die Verwarngelder in bestimmten Fällen verdoppelt. Das Befahren einer Einbahnstraße entgegen der zulässigen Fahrtrichtung wird künftig - je nach Situation - mit 20 bis 35 Euro geahndet (bisher: 15 bis 30 Euro). Radler, die einen vorhandenen Radweg nicht benutzen oder in unzulässiger Richtung befahren, müssen ab April 20 statt 15 Euro bezahlen. Das Fahren ohne Licht kostet dann mit 20 Euro doppelt so viel wie bisher.
Die Verwarngelder für Autofahrer wurden ebenfalls deutlich erhöht.. Eine Überschreitung der erlaubten Parkdauer von bis zu 30 Minuten kostet künftig 10 Euro (bisher: 5 Euro). Die Verwarngelder für noch längere Überschreitungen wurden jeweils um 5 Euro angehoben. Bis zu einer Stunde kostet 15 Euro, bis zwei Stunden 20 Euro, bis drei Stunden 25 Euro und alles was darüber hinaus geht, wird mit 30 Euro geahndet. Das Zuparken von Behindertenparkplätzen oder Feuerwehrzufahrten wird weiterhin 35 Euro kosten.
Des Weiteren müssen sich die Verkehrsteilnehmer auf einige neue Verkehrszeichen einstellen. Der Anfang und das Ende von Parkbewirtschaftungszonen wird künftig ausgeschildert, ebenso die Durchfahrmöglichkeit für Radfahrer am Ende einer Sackgasse. Für Inlineskater und Rollschuhfahrer wird es ein neues Zeichen geben, welches die Nutzung von Fahrbahnen und Radwegen erlaubt.
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Datum: 08.04.2013 - 23:30 Uhr
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