Flosbach: Steinbrücks Plan gegen Steuerbetrug hält nicht, was er verspricht

Flosbach: Steinbrücks Plan gegen Steuerbetrug hält nicht, was er verspricht

ID: 849482
(ots) - Am gestrigen Montag hat SPD-Kanzlerkandidat Peer
Steinbrück seinen 8-Punkte-Plan gegen Steuerbetrug und
Steueroptimierung vorgestellt. Hierzu erklärt der finanzpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach:

"Die acht Punkte sind entweder schon umgesetzt oder Herr
Steinbrück kann sie gar nicht so umsetzen, wie er das vorhat. Nach
seinen fruchtlosen Plänen zur Regulierung der Finanzmärkte ist das
der erneute Versuch von Herrn Steinbrück, den Wählern Wasser als Wein
verkaufen.

Die unionsgeführte Bundesregierung setzt sich auf europäischer und
internationaler Ebene längst für eine Ausweitung des automatischen
Informationsaustausches ein. Angesichts der jetzigen Entwicklungen
erwarten wir eine baldige Einigung bei der Revision der europäischen
Zinsrichtlinie. Auf diese Verschärfung hätten auch die
Bundesfinanzminister Eichel und Steinbrück schon hinwirken können.

Ein darüber hinausgehender automatischer Informationsaustausch ist
ein neuer Standard, der international erst einmal durchgesetzt werden
muss. Das ist genauso schwierig, wie anderen Staaten - darunter auch
Großbritannien -Trusts oder Stiftungen zu verbieten. Was den
derzeitigen OECD-Standard zu einem Informationsaustausch angeht, so
hat eine entsprechende Vereinbarung bisher kein Land gegenüber
Deutschland abgelehnt. Die Drohung, auf die schwarze Liste gesetzt zu
werden, hat bereits ausgereicht. Stellt sich heraus, dass ein Staat
seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, machen wir von den
Sanktionsmöglichkeiten des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes
Gebrauch, das heißt, wir lassen keinen Abzug von bestimmten
Betriebsausgaben für Unternehmen aus Steueroasen zu. Parallel prüft
die OECD, ob die Steueroasen die OECD-Standards für einen
transparenten und effektiven steuerlichen Informationsaustausch


tatsächlich einhalten.

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin kann heute schon bei
fortgesetztem Verstoß gegen deutsches Recht - auch Steuerrecht -
Banken die Lizenz entziehen. Steueransprüche bei vorsätzlicher
Steuerhinterziehung verjähren in der Praxis meist nicht nach den im
Gesetz vorgesehenen zehn Jahren, sondern aufgrund besonderer
verfahrensrechtlicher Vorschriften erst später.

Es ist bekannt, dass die unionsgeführte Bundesregierung zur
Erhöhung des Fahndungsdrucks unter anderem anstrebt, das
Bundeszentralamt für Steuern deutlich zu stärken. Allerdings hat der
Bund in diesem Bereich bisher keine grundgesetzlichen Kompetenzen.
Verbesserungen lassen sich nur langfristig im Einvernehmen mit den
Ländern erreichen, wenn Herr Steinbrück die rot-rot-grüne Mehrheit im
Bundesrat davon überzeugen kann.

Schlupflöcher im deutschen Steuerrecht werden kontinuierlich
beseitigt, zum Beispiel durch die regelmäßigen Jahressteuergesetze.
Allerdings sind der Finanzverwaltung auch Schranken gesetzt, etwa
durch die Rechtsprechung, die die gesetzlichen Regelungen nicht immer
zugunsten des Fiskus interpretiert.

Zur deutschen Abkommenspolitik gehört bereits seit Jahren, eine
Klausel zu vereinbaren, die es Deutschland ermöglicht, einseitig von
der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode überzugehen.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat sich zusammen mit
seinem britischen und dem französischen Amtskollegen an die Spitze
einer Bewegung gesetzt, um für eine gerechte Besteuerung großer
internationaler Konzerne zu sorgen. Auf dem G20-Finanzministertreffen
am 15./16. Februar 2013 wurde eine klare Erwartung an Maßnahmen
formuliert. Im Juni 2013 soll ein Aktionsplan von OECD und G20
vorliegen. Es ist sinnvoll, nationale Gesetzesänderungen erst
vorzunehmen, wenn international eine Einigung über Maßnahmen erzielt
worden ist.

Wie schwierig es ist, einheitliche Steuer-Standards in ganz Europa
zu verankern, zum Beispiel Mindeststeuersätze bei der
Körperschaftsteuer, hat das Beispiel Zypern in den letzten Wochen
gezeigt. Auch Irland konnte trotz allen Drucks bis heute nicht dazu
bewegt werden, seine niedrigen Körperschaftsteuersätze anzuheben. Da
kann Herr Steinbrück noch so viel versprechen, wie er will. Ändern
wird er es nicht können."



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Datum: 09.04.2013 - 14:36 Uhr
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