Westfalenpost: Die Verkehrsmoral
Ein Kommentar von Torsten Berninghaus zum Verbot von Radarwarngeräten
ID: 851588
geht nicht um das Erwischt-Werden bei einem Geschwindigkeitsverstoß.
Vielmehr geht es um nachvollziehbare Regeln, ein verantwortungsvolles
Handeln und im Zweifel um die Gesundheit von Verkehrsteilnehmern.
Insofern war der Ansatz, Radarwarngeräte und Handy-Apps zu
legalisieren, nicht zielführend. Natürlich sind Verbote, die sich
kaum kontrollieren lassen, relativ sinnfrei. Daher darf man durchaus
Zweifel äußern an Paragraf 23 StVO, der untersagt "ein technisches
Gerät zu betreiben, das dafür bestimmt ist,
Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen". Den Paragrafen
abzuschaffen aber käme einer verkehrsmoralischen Niederlage gleich.
Wichtiger als derlei theoretische Diskussionen sind nachvollziehbare
Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Straßenquerschnitte, die zu den Vorschriften passen, gehören dazu und
Radarkontrollen an solchen Stellen, die tatsächlich gefährlich sind.
Nur wer Geschwindigkeitssünder anhält und belehrt, kann mit Einsicht
rechnen. Wer blitzt und abkassiert, setzt sich dem Vorwurf aus, dass
Radarüberwachungen allein der Aufbesserung öffentlicher Kassen
dienen. In diesen Fällen bleibt beim Autofahrer die Erkenntnis: Beim
nächsten Mal lasse ich mich aber nicht erwischen!
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Datum: 11.04.2013 - 21:52 Uhr
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