Deutsche AIDS-Hilfe zu EuGH-Urteil: Bundesregierung muss Diskriminierungsschutz für chronisch Krank

Deutsche AIDS-Hilfe zu EuGH-Urteil: Bundesregierung muss Diskriminierungsschutz für chronisch Kranke sicherstellen

ID: 852032
(ots) - Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag in
einem Urteil festgestellt: Chronische Krankheiten können als
Behinderung im Sinne der europäischen
Antidiskriminierungsgesetzgebung gelten. Chronisch Kranke sind damit
unter bestimmten Bedingungen vor Benachteiligungen geschützt.

Dazu sagt Carsten Schatz, Mitglied im Vorstand der Deutschen
AIDS-Hilfe:

"Dieses Urteil ist eine wichtige Grundsatzentscheidung, der nun
die deutsche Justiz und die Bundesregierung Rechnung tragen müssen.
Das Gericht stellt auf höchster Ebene klar: Viele chronisch Kranke
genießen als Behinderte Diskriminierungsschutz. Genau darauf ist in
Deutschland bisher kein Verlass."

Die Bundesregierung argumentiert zwar, ganz im Sinne des Urteils,
chronische Erkrankungen könnten als Behinderungen verstanden werden,
es bestehe damit Schutz durch das Allgemeine Gesetz zur
Gleichbehandlung (AGG). Vor Gericht ist diese Auslegung aber immer
wieder strittig.

"Der bisherige Wortlaut des AGG reicht nicht", sagt Carsten
Schatz. "Wer ernst machen will mit der
Antidiskriminierungsgesetzgebung muss ausdrücklich ins Gesetz
schreiben, dass chronische Kranke wie Menschen mit HIV nicht
diskriminiert werden dürfen. Wir fordern die Bundesregierung erneut
auf, hier konsequent zu sein und für Klarheit zu sorgen."

Die Deutsche AIDS-Hilfe ist sich dabei einig mit der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Deren Leiterin, Christine
Lüders, sagte der Deutschen Presseagentur (dpa), sie sehe in dem
Urteil einen Fingerzeig für den Deutschen Gesetzgeber. Sie verwies
auf England, wo HIV, Krebs und Multiple Sklerose im
Antidiskriminierungsgesetz benannt sind.(http://ots.de/EVWrx)

Die Deutsche AIDS-Hilfe hat immer wieder auf diesen Mangel im AGG
hingewiesen (http://ots.de/RAsPs).

Wie wichtig eine Veränderung des Gesetzes ist, zeigt der Fall des


Chemielaboranten Sebastian F., der aufgrund seiner HIV-Infektion in
der Probezeit seinen Job verlor (http://ots.de/OoiFN).

Zwei Instanzen gaben dem Arbeitgeber recht. Demnächst wird das
Bundesarbeitsgericht entscheiden. Das Urteil des EuGH wird auch für
diesen Fall bedeutsam sein.



Pressekontakt:
Holger Wicht
Pressesprecher
Tel. 0171 274 95 11 (heute nur mobil erreichbar)
holger.wicht@dah.aidshilfe.de
http://www.aidshilfe.de

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Datum: 12.04.2013 - 13:34 Uhr
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