WAZ: Ohrfeige für das Münchner Gericht. Kommentar von Walter Bau
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Journalisten ausländischer Medien müssen bei der Sitzplatzvergabe im
NSU-Prozess angemessen berücksichtigt werden. Die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts ist eine schallende Ohrfeige für die
Verantwortlichen beim Oberlandesgericht in München. In einer Mischung
aus Arroganz und Borniertheit hatte man sich dort seit Wochen stur
hinter einer Mauer aus Regularien und Vorschriften gegen die geballte
Kritik aus Medien und Politik verschanzt. Ein Paradebeispiel für
unsensible Paragrafenreiterei. Neun der zehn Opfer der NSU-Mordserie
hatten ausländische Wurzeln. Es wäre unvermittelbar gewesen, hätte
man die Medien dieser Länder im Prozess außen vor gelassen. Traurig
ist nur, dass für solch eine Selbstverständlichkeit das höchste
Gericht des Staates bemüht werden musste.
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Datum: 12.04.2013 - 19:04 Uhr
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