Schutzsuchenden wird faires Asylverfahren verwehrt
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Schutzsuchenden wird faires Asylverfahren verwehrt
"Nach der Dublin-Verordnung werden Asylsuchende in der EU in das Land ihrer Ersteinreise überstellt und müssen dort ihr Asylverfahren betreiben. Journalisten und Nicht-Regierungsorganisationen hatten in der Vergangenheit zahlreiche Fälle dokumentiert, in denen Asylsuchenden in Griechenland massiv daran gehindert wurden, ihr Asylverfahren nach der Rücküberstellung weiterzubetreiben. Die Folgen sind Obdachlosigkeit und fehlender Zugang zu Sozialleistungen.
Indirekt räumt die Bundesregierung in ihrer Antwort ein, dass das griechische Asylsystem überlastet ist. Das gilt für die mangelhafte personelle Ausstattung der zuständigen Behörden sowie die Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge. Zugleich bagatellisiert die Bundesregierung jedoch den systematischen Ausschluss aus dem Asylverfahren, Obdachlosigkeit und Mangelversorgung zu bedauernswerten Einzelfällen. Die diversen Berichte von Nichtregierungsorganisationen oder dem Menschenrechtskommissar des Europarates werden von ihr 'zur Kenntnis genommen', ohne daraus Schlüsse zu ziehen.
Für DIE LINKE bleibt es dabei: Wenn nicht in jedem Einzelfall ein faires Asylverfahren für die Dublin-Überstellten garantiert ist, darf es generell keine Überstellungen nach Griechenland geben. Zugleich müssen auf europäischer Ebene endlich wirksame Mechanismen für eine solidarische Lastenteilung bei der Aufnahme von Flüchtlingen gefunden werden. Die Bundesregierung muss endlich ihre Blockadehaltung aufzugeben."
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Datum: 23.04.2009 - 12:32 Uhr
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