?Zypern-Hilfe?: Antrag auf einstweilige Anordnung abgelehnt
ID: 855526
"Zypern-Hilfe": Antrag auf einstweilige Anordnung abgelehnt
Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat heute einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem die Antragsteller im Wesentlichen die für den 18. April 2013 vorgesehene Beschlussfassung des Deutschen Bundestages über die "Zypern-Hilfe" verhindern wollen. Die Begründung des Beschlusses wird gemäß § 32 Abs. 5 Satz 2 BVerfGG zu einem späteren Zeitpunkt übermittelt.
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe
Deutschland
Telefon: 0721/91010
Telefax: 0721/9101-382
Mail: bverfg@bundesverfassungsgericht.de
URL: http://www.bundesverfassungsgericht.de
PresseKontakt / Agentur:
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe
Deutschland
Telefon: 0721/91010
Telefax: 0721/9101-382
Mail: bverfg(at)bundesverfassungsgericht.de
URL: http://www.bundesverfassungsgericht.de
Datum: 18.04.2013 - 09:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 855526
Anzahl Zeichen: 997
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 282 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"?Zypern-Hilfe?: Antrag auf einstweilige Anordnung abgelehnt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesverfassungsgericht (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).