Holzenkamp/Heil: Koalition schützt Verbraucher vor unseriösen Geschäftspraktiken
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erster Lesung den Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken.
Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Franz-Josef Holzenkamp, und die Verbraucherschutzbeauftragte
Mechthild Heil:
"Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken soll die
Verbraucher vor unerwünschter Telefonwerbung, vor unseriösen
Inkassofirmen und ungerechtfertigten Abmahnungen schützen.
Hinsichtlich unerwünschter Telefonwerbung sieht der Entwurf vor, dass
Glückspielverträge künftig erst wirksam werden, wenn sie schriftlich
bestätigt worden sind. Zudem wollen wir die Bußgeldobergrenze von
50.000 Euro auf 300.000 Euro für unerlaubte Werbe-Anrufe erhöhen.
Darüber hinaus müssen dem Gesetzentwurf zufolge Inkassounternehmen
künftig genauer informieren: Sie müssen den Gläubiger nennen, die
genaue Forderung beschreiben und die Kosten aufschlüsseln.
Insbesondere die Forderungen von unseriösen Inkassounternehmen waren
für die Verbraucher meist nicht nachvollziehbar.
Besonderes Augenmerk haben wir auf die steigende Zahl an
urheberrechtlichen Abmahnungen gelegt. Mit einer grundsätzlichen
Streitwertbegrenzung auf 1.000 Euro (bei erstmaliger
Urheberrechtsverletzung) sorgen wir dafür, dass ein geringfügiges
Vergehen nicht unverhältnismäßig geahndet wird. Trotzdem kann man so
wirksam gegen gewerbsmäßige Urheberechtsverletzungen vorgehen. Damit
schieben wir dem 'Abmahn-Wahn' einen Riegel vor.
Mit den Neuregelungen stärken wir die seriösen Unternehmen und
gehen gezielt gegen schwarze Schafe vor. Das kommt den Verbrauchern
zugute."
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Datum: 19.04.2013 - 11:06 Uhr
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