PILTZ: Eins, zwei, viele ? Volkszählung ohne klares Verfahren
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PILTZ: Eins, zwei, viele ? Volkszählung ohne klares Verfahren
Wider besseres Wissen will die schwarz-rote Mehrheit im Bundestag dem Zensus-Gesetz zustimmen, ohne zentrale Fragen zu regeln. Ein einheitliches Verfahren der Datenerhebung in den Bundesländern ist nicht gewährleistet. In der am Montag durchgeführten Anhörung wurden daher erhebliche Zweifel an der Gerichtsfestigkeit der zu erwartenden Ergebnisse laut.
Von den Zahlen hängen aber entscheidende Weichenstellungen ab: Ob eine Stadt einen Oberbürgermeister hat oder nicht, wie viele Sitze ein Land im Bundesrat hat und nicht zuletzt die Zuweisungen im Finanzausgleich, alles steht und fällt mit den Daten der Volkszählung. Hier im Hau-Ruck-Verfahren das Gesetz zu verabschieden statt in Ruhe ein sicheres und verlässliches Verfahren auszuarbeiten, ist grob fahrlässig.
Doch nicht nur die unzuverlässigen Ergebnisse der Volkszählung könnten Karlsruhe in Zukunft beschäftigen, auch die Missachtung des letzten Volkszählungsurteils bei der Erhebung in Justizvollzugsanstalten oder andern sensiblen Bereichen muss mit einem verfassungsrechtlichen Fragezeichen versehen werden.
Der Zensus ist notwendige Voraussetzung für zahlreiche Planungsvorhaben und als Grundlage von Verwaltungsentscheidungen. Das Vorhaben ist eigentlich zu wichtig als es nun mit erheblichen Mängeln im Eilverfahren durchzuboxen.
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Datum: 24.04.2009 - 17:21 Uhr
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