Bundeskinderschutzgesetz laesst noch viele Fragen offen
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Bundeskinderschutzgesetz laesst noch viele Fragen offen
Kinder und Jugendliche muessen vor Vernachlaessigung, Missbrauch und Misshandlung effektiv und umfassend geschuetzt werden. Das sind die hohen Massstaebe, die wir an den vorliegenden Gesetzentwurf anlegen muessen.
Die von vielen Kinderschutz-Expertinnen und -Experten vorgetragene Kritik an diesem Entwurf nehmen wir daher sehr ernst. Beispielsweise fuehrt eine wichtige Dachorganisation der Kinder- und Jugendhilfe aus, dass die vorgeschlagenen Neuregelungen vielfach unpraezise seien und den fachlichen Herausforderungen im Kinderschutz nicht gerecht wuerden.
Fachorganisationen vermissen zudem praeventive und foerdernde Ansaetze in dem Gesetzentwurf.
Gerade bei einem so sensiblen Bereich wie dem Kinderschutz koennen wir die Kritik der Fachleute nicht ignorieren. Sollten vorgeschlagene Regelungen zu Verschlechterungen in der Praxis fuehren, muss der Entwurf des Bundeskinderschutzgesetzes nachgebessert werden. Hier sind noch viele Fragen offen.
Beispielsweise darf nicht die Foerderung der Bereitschaft der Familien, Hilfen anzunehmen, konterkariert werden.
Der Gesetzentwurf geht jetzt in die parlamentarischen Beratungen. Daher werden wir in den kommenden Wochen einzelne Regelungen auf Herz und Nieren pruefen. Eine Anhoerung mit Sachverstaendigen ist geplant.
Die Regelungen zum Kinderschutz im Kinder- und Jugendhilfegesetz, die erst 2005 verbessert worden sind, bieten ein Buendel an Massnahmen. Es reicht von fruehen praeventiven Hilfen ueber ambulante Beratung und Therapie bis hin zu langfristigen Massnahmen. Vorrangiges Ziel ist dabei die Praevention.
Praevention gelingt beispielsweise durch fruehe Hilfen, zu denen Angebote an Schwangere und junge Eltern gehoeren. Ebenso sind gute Netzwerke vor Ort wichtig, also die enge Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendhilfe mit Aerzten, Hebammen, Kindergaerten, Schulen und Gesundheitsaemtern. Solche Netzwerke vor Ort muessen finanziell und personell gut ausgestattet sein.
Jugendamtsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter duerfen nicht mit Zeitnot und Aktenbergen zu kaempfen haben.
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Datum: 24.04.2009 - 17:21 Uhr
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