Wer zu spät fährt, den bestraft der Gesetzgeber
ID: 85683
Wer zu spät fährt, den bestraft der Gesetzgeber
Bahnfahrer erhalten mehr Rechte
Heute ist ein guter Tag für alle Bahnfahrer in Deutschland! Mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes werden die Rechte der Bahnkunden schon im Sommer - und damit früher als von der EU-Verordnung vorgesehen - gestärkt. Schon zu Beginn der Legislaturperiode hatte die Union auf gesetzliche Verbesserungen gedrängt und ein 10-Punkte Papier verabschiedet. Dennoch war der Weg bis zum Gesetz steinig, da die SPD sich lange wei shy;gerte, dem berechtigten Wunsch der Fahrgäste nach mehr Rechten im Bahnverkehr nachzukommen.
Auch die SPD-Verbraucherpolitiker waren bei der Forderung der Unionsfraktion nach einer Entschädigungsregelung bereits ab 30 Minuten keine Hilfe. Es scheint, dass sie das Ohr näher an der Deutschen Bahn als am Kunden hatten. Um einen zügigen Abschluss vor der Sommerpause nicht zu gefährden, hat die Union folgenden Kompromissen zugestimmt, um ihre weiteren Forderungen durchzusetzen:
- ab 60 Minuten Verspätung Erstattung von 25 Prozent des Fahrpreises, ab 120 Minuten 50 Prozent; dies gilt für Nah- und Fernverkehr;
- statt bürokratischer Gutscheine kann Fahrgast Barauszahlung verlangen;
- bei absehbarer Verspätung von mehr als 60 Minuten kann von der Fahrt abgesehen und Rückerstattung des Fahrpreises gefordert werden; falls Übernachtung erforderlich, muss Hotelunterkunft angeboten werden;
- bei Verspätungen im Nahverkehr von mehr als 20 Minuten kann auf ein anderes Schienenverkehrsmittel umgestiegen werden, auch auf schnellere Fernverkehrszüge;
- die Kontaktdaten der Bahn-Beschwerdestelle sollen für eine bessere Kundenkommunikation auf die Fahrkarten gedruckt werden;
- falls eine Weiterfahrt aufgrund einer Verspätung spätabends nicht mehr möglich ist, besteht ein Anspruch auf eine Taxifahrt zum vorgesehenen Zielort. Bis zu 80 Euro werden an Taxikosten erstattet. Der ländliche Raum ist damit der klare Gewinner der von der Union durchgesetzten Änderungen.
Auf Drängen der Union wird es außerdem eine gesetzlich verankerte neutrale Schlichtungsstelle geben. Wir haben den Gesetzentwurf von Frau Zypries hier noch einmal nachgebessert: Das Schlichtungsangebot muss für Verbraucher auch zu finden sein. Deshalb müssen die Beschwerdestellen auf die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens hinweisen und die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle angeben.
Das Resultat ist insgesamt erfreulich und ein gutes Ergebnis für alle Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer in Deutschland. Mehr Rechte und mehr Hilfe für ihre Durchsetzung sind ein wichtiges Signal für Alle.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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Datum: 24.04.2009 - 17:51 Uhr
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