Genitalverstümmelung an Mädchen: Kritik an Gesetzesentwürfen von Bundesrat und SPD,denn milde Str

Genitalverstümmelung an Mädchen: Kritik an Gesetzesentwürfen von Bundesrat und SPD,denn milde Strafen sollen die Täter vor Abschiebung schützen

ID: 859259
Mit geringem Mindeststrafmaß wollen Bundesrat und SPD Verstümmelungstäter vor Abschiebung schützenMit geringem Mindeststrafmaß wollen Bundesrat und SPD Verstümmelungstäter vor Abschiebung schützen

(firmenpresse) - Hamburg, den 24. April 2013: Der Rechtsausschuss des Bundestages führt heute eine öffentliche Anhörung zur Änderung des Strafrechts für den Tatbestand „Genitalverstümmelung an Mädchen“ durch. Dort sollen die Gesetzesentwürfe von Bundesrat (Drucksache 867/09), Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 17/4759) und der SPD (Drucksache 17/12374) erörtert werden.
Die TaskForce nimmt die Anhörung zum Anlass, noch einmal scharfe Kritik besonders an den Plänen des Bundesrates und der SPD zu üben, da es dabei keineswegs um eine angemessene Ächtung des Verbrechens Genitalverstümmelung geht, sondern um die Schaffung eines Sonderstatus für die Täter, um sie vor möglicher Abschiebung zu schützen:

So will der Bundesrat ein Mindeststrafmaß von lediglich zwei Jahren durchsetzen, da eine höhere Verurteilung ausländischer Verstümmelungs-Täter/Anstifter deren Ausweisung (§53 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz) bedinge. Dies wollen die Politiker verhindern, obwohl FDP-Minister Uwe Hahn (Co-Initiator des Bundesrats-Entwurfes) zugibt, dass „dies auf Grund der Schwere der Straftat angemessen erscheinen mag.“
Die SPD will das Eingangsstrafmaß sogar auf ein Jahr herabsetzen, ebenfalls mit der Intention, die Täter mit dieser milden Strafe vor einer Abschiebung zu bewahren. „Bei einem Strafrahmen von zwei bis 15 Jahren ist ein Strafausspruch von drei Jahren schnell erreicht, sodass auch der Vorschlag des Bundesrates…die zwingende oder Regelausweisung der Eltern zur Folge hätte…“
Daher will die SPD die Genitalverstümmelung auch nicht als „schwere Körperverletzung“ (§226 StGB) einstufen, sondern lediglich als – strafrechtlich geringer bewertete – gefährliche Körperverletzung nach (§224 StGB).

„Insbesondere der Gesetzesentwurf der SPD ist sicher geeignet, die Position und Interessen der Verstümmelungstäter (z.B. durch Schutz vor Abschiebung) zu stärken, doch dient er keineswegs den Opfern oder der wirksamen Ächtung und Bekämpfung der auch in Deutschland weit verbreiteten Verstümmelungsgewalt,“ resümiert Ines Laufer, Vorstandsvorsitzende der TaskForce .



Die TaskForce hat die deutsche Rechtslage im Zusammenhang mit Genitalverstümmelungen sorgfältig analysiert und festgestellt, dass die bisherige Konzentration der Politiker auf das Strafrecht von den tatsächlichen Hinderungsgründen für die Repression der Täter ablenkt und die Opfer schutzlos den Verstümmelungen ausliefert. Denn die bislang völlig ausbleibenden Strafverfahren sind keineswegs Unklarheiten im Strafrecht geschuldet, sondern den rechtlichen Rahmenbedingungen, die eine Strafverfolgung der Verstümmelungstaten verhindern.
Insbesondere die ärztliche Schweigepflicht führt zu staatlichem Täterschutz, da Ärzte, die Genitalverstümmelungen an minderjährigen Mädchen feststellen, keine Anzeige erstatten dürfen und auch dann keine Meldung an die Behörden geben müssen, wenn Sie Kenntnis von einer bevorstehenden Gefährdung erhalten. Doch seit Jahren lehnen Bundesregierung und Parlamentarier es ab, sich mit der Änderung dieser Situation zu befassen.

Um die bis zu 50.000 gefährdeten Mädchen in Deutschland endlich wirksam zu schützen, müssen Maßnahmen umgesetzt werden, die der Systematik der Genitalverstümmelung gerecht werden, z.B. die Einführung der ärztlichen Meldepflicht, kombiniert mit einer Untersuchungspflicht, sowie die Durchsetzung familienrechtlicher Maßnahmen für alle gefährdeten Mädchen, um die Taten in den Herkunftsländern der Eltern zu unterbinden.
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Die Kinderrechtsorganisation TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung wurde 2007 als bundesweites Netzwerk gegründet und ist heute eine von verschiedenen Ministerkonferenzen der Länder anerkannte Fachorganisation, wenn es um die Bereitstellung von Informationen zum Thema „Genitalverstümmelung“ und Einzelberatung geht.
Ziel der Arbeit ist u.a. der umfassende Schutz der minderjährigen Mädchen, die in Deutschland von Genitalverstümmelung bedroht sind. Seit ihrer Gründung initiierte und begleitete die TaskForce mehrere Gerichtsverfahren, die den Schutz von Mädchen vor dieser Gewalt zum Gegenstand hatten.



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TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V.
PF 30 42 70
20325 Hamburg

Kontakt: Ines Laufer, Geschäftsführerin
Tel.: 01803 – 767 346 (9 ct/min aus dem deutschen Festnetz, max. 42 ct/min aus den Mobilfunknetzen)
eMail: info(at)taskforcefgm.de
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Datum: 24.04.2013 - 08:25 Uhr
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Hamburg


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