Menschenrechtsinstitut begrüßt Stärkung der Datenschutz-Kontrolle der
Antiterrordatei durch Bundesverfassungsgericht
ID: 859741
Bundesverfassungsgerichts zum Antiterrordateigesetz sagt Beate
Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
"Knapp sechs Jahre nach Inbetriebnahme der Verbunddatei von
Polizei und Nachrichtendiensten hat Karlsruhe erneut klargestellt,
dass die Bekämpfung des internationalen Terrorismus rechtsstaatlichen
Grundsätzen zu folgen hat. Der Erste Senat bemängelt zu Recht die
Intransparenz der Datenverarbeitung, die vage Definition potentiell
Betroffener, die Schwierigkeiten datenschutzrechtlicher Kontrolle und
die unzureichenden Rechtsbehelfe für die mehr als 17.000 in der
Antiterrordatei erfassten Personen.
Wir begrüßen die Feststellung des Gerichts, dass der wirksamen
Kontrolle der Datei durch die unabhängigen Datenschutzbehörden eine
überragende Bedeutung zukommt, weil Rechtsschutz für Betroffene kaum
möglich ist.
Das Gericht leitet erstmals aus dem Recht auf informationelle
Selbstbestimmung ein Verbot der Zusammenführung der Daten von Polizei
und Nachrichtendiensten ab (grundrechtliches Trennungsgebot von
Polizei und Geheimdiensten), das nur unter sehr engen Voraussetzungen
durchbrochen werden darf. Diese Grenze muss künftig sehr ernst
genommen werden, denn eine Verwendung geheimdienstlich erworbener
Daten für polizeiliche Zwecke leistet einer Erosion des
Persönlichkeitsschutzes Vorschub.
Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, eine verfassungskonforme
Ausgestaltung der informationellen Zusammenarbeit von Polizei und
Nachrichtendiensten sicherzustellen. Auf den Prüfstand gehören neben
der Antiterrordatei auch die Rechtsextremismusdatei und die
verschiedenen seit 2004 installierten Terrorismus- und
Extremismus-Abwehrzentren."
Das Deutsche Institut für Menschenrechte war in der mündlichen
Verhandlung der Verfassungsbeschwerde gegen das Antiterrordateigesetz
am 6. November 2012 zur Stellungnahme eingeladen.
Stellungnahme des Instituts zur öffentlichen Anhörung zum Entwurf
eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus:
http://bit.ly/14OOs7V
Informationen des Instituts zur rechtsstaatlichen Evaluierung von
Sicherheitsgesetzen:
http://bit.ly/12g0xhT
Pressekontakt:
Anja Viohl,
Telefon: 030 25 93 59 - 453, Mobil: 0170 33 40 01 5
E-Mail: viohl@institut-fuer-menschenrechte.de
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Datum: 24.04.2013 - 14:01 Uhr
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